Verfassungsklage AfD-Fraktion klagt gegen Haushalt - CDU unterstützt Kritik

Brandenburger Verfassungsgericht in Potsdam. Die AfD-Landtagsfraktion will mit einem Normenkontrollverfahren gegen den Landeshau
Brandenburger Verfassungsgericht in Potsdam. Die AfD-Landtagsfraktion will mit einem Normenkontrollverfahren gegen den Landeshaushalt vorgehen. Foto
© Soeren Stache/dpa
Mit dem Doppelhaushalt für dieses und nächstes Jahr gibt es auch eine neue Regel zur Berechnung der Höhe neuer Schulden. Sie stößt bei der Opposition auf Kritik. Die AfD geht juristisch dagegen vor.

Die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion hat vor dem Verfassungsgericht wie angekündigt Klage gegen den Landeshaushalt für dieses und nächstes Jahr eingereicht. Die CDU-Fraktion, die ebenfalls in der Opposition ist, unterstützt die Kritik. Die AfD im Landtag begründet das Normenkontrollverfahren und den Eilantrag mit dem neuen Berechnungszeitraum von zehn Jahren als Grundlage neuer Schulden sowie der globalen Minderausgabe von 2,7 Prozent, einer Ausgabenkürzung ohne festgelegte Bereiche. Eine Sprecherin des Verfassungsgerichts bestätigte den Eingang. 

Der neue Berechnungszeitraum verstößt nach Ansicht der AfD-Fraktion gegen die Schuldenbremse, sie hält die neue Regel für einen Trick, mit dem sich die Landesregierung "massenhaft neue Schulden genehmigen will". Finanzminister Robert Crumbach (BSW) verteidigt die neue Regelung und hat keine Bedenken. Das Ministerium erklärte, eine Expertenrunde habe gezeigt, dass eine Verfahrensänderung zur Aufnahme konjunkturbedingter Kredite notwendig und verfassungsrechtlich zulässig sei. SPD und BSW zeigten sich nicht überrascht und demonstrierten Gelassenheit. 

Kritische Debatte über neue Regelung 

Die CDU-Fraktion hat ebenfalls Verfassungsbedenken. "Hier wird sich etwas zusammengeschustert, um möglichst viele Kredite aufnehmen zu können", sagte CDU-Fraktionschef Jan Redmann. "Es gibt ein großes Fragezeichen, ob dieser Haushalt so Bestand haben kann." Der Haushalt für 2025 umfasst rund 16,8 Milliarden Euro, der für 2026 hat ein Volumen von 17,4 Milliarden. Die Koalition hatte angekündigt, zusätzliche Schulden von je rund einer Milliarde Euro pro Jahr aufzunehmen. 

Der Landtag hatte den Haushalt für dieses und nächstes Jahr im Juni beschlossen. Die Verfassung lässt neue Schulden zu, wenn es zu konjunkturell bedingten Einnahmeausfällen kommt. Für die Schuldenaufnahme wurde eine Regel geändert, was zu einer strittigen Debatte geführt hatte. Die Änderung ist aus Sicht von Wissenschaftlern verfassungsrechtlich tragbar, aber mit Risiken verbunden. 

Das Verfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr die Regelungen von 2022 für das Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise wegen des Ukraine-Kriegs für nichtig erklärt und einer Klage der AfD-Landtagsfraktion in dem Punkt stattgegeben. Das Gericht hielt das Ausrufen einer Notlage für berechtigt, hielt aber die Begründungen für die Hilfen nicht für ausreichend.

dpa

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