Wertvolle Flächen
Kleingärten sollen dauerhaft bleiben

In Berlin gibt es rund 70.000 Kleingärten. (Archivbild) Foto: Jens Kalaene/dpa
In Berlin gibt es rund 70.000 Kleingärten. (Archivbild) Foto
© Jens Kalaene/dpa
Immer wieder bangen Berliner Laubenpieper um die Zukunft ihrer kleinen grünen Paradiese. Nun kommt eine gute Nachricht aus dem Abgeordnetenhaus. Was das neue Gesetz regelt - und was nicht.

Mehr als 50.000 Berliner Kleingärten auf landeseigenem Grund und Boden sollen dauerhaft erhalten bleiben. Ein entsprechendes Gesetz beschloss das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken, die AfD-Fraktion votierte dagegen. 

Demnach dürfen Gartenanlagen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen abgerissen werden – beispielsweise für den Bau bezahlbarer Wohnungen, Schulen, Kitas oder Krankenhäuser. In der Regel muss in solchen Fällen das Abgeordnetenhaus zustimmen. Betroffenen Kleingärtnern müssen zudem Ersatzflächen in vergleichbarer Größe und in der Nähe angeboten werden.

Ebenfalls im Gesetz geregelt: Wege in den Kleingartenanlagen sollen ganzjährig für jedermann öffentlich zugänglich sein, etwa für Spaziergänge. Damit können sich dort auch Menschen erholen, die keinen Garten besitzen.

Nicht alle Kleingärten sicher

Das neue Gesetz betrifft gut 56.000 Kleingärten auf landeseigenem Grund, die zusammen eine Fläche von 2.283 Hektar ausmachen. Rund 14.000 Kleingärten auf anderen Flächen, etwa denen der Deutschen Bahn, sind nicht von der Regelung erfasst. 

Insgesamt gab es mit Stand Ende 2024 in Berlin 870 Kleingartenanlagen mit 70.700 Parzellen. Sie erstrecken sich auf 2.891 Hektar, was wiederum drei Prozent der Fläche Berlins entspricht.

Viel Lob für Gesetz

"Wir schützen, was Menschen in dieser Stadt Erholung, Gemeinschaft und ein Stück Natur bedeutet", sagte Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU). Damit löse die Koalition ein Versprechen ein. Kleingärten seien auch wichtig für Artenschutz und Stadtklima. "In Zeiten des Klimawandels sind diese Flächen kein Luxus, sie sind eine Notwendigkeit." 

Auch Abgeordnete von CDU, SPD, Grünen und Linken äußerten sich positiv über das Gesetz. "Es war ein langer Weg", räumte der CDU-Politiker Danny Freymark ein. Über das Thema sei bereits direkt nach dem Mauerfall debattiert worden. Die SPD-Abgeordnete Linda Vierecke erinnerte daran, dass seit 1990 ein Drittel der Berliner Kleingärten verloren gegangen sei. Diese Entwicklung müsse gestoppt werden. Die Beliebtheit von Kleingärten werde auch dadurch deutlich, dass 15.000 Interessenten auf Wartelisten stünden. 

Kritische Töne

Der Grünen-Politiker Julian Schwarze wies ebenso wie der Linken-Abgeordnete Michael Efler darauf hin, dass nur Gärten auf landeseigenen Flächen geschützt seien, etwa ein Fünftel des Gesamtbestandes bleibe damit außen vor. Beide schlugen vor, dass das Land solche Kleingartenflächen ankaufe, um sie langfristig zu sichern. Die Ausnahmeregelungen seien "interpretationsoffen", kritisierte Efler zudem, Schwarze sprach von einer "breiten Tür", wodurch Ausnahmetatbestände das Aus für viele Kleingärten bedeuten könnten.

Die AfD-Fraktion wertet das Gesetz als "Placebo". "Dieses Gesetz ist kein ausreichender Schutz für unsere Kleingärten und Stadtnatur", sagte der AfD-Abgeordnete Alexander Bertram. Es sehe zu viele und zu unbestimmt formulierte Ausnahmen vor.

dpa