Zwölfeinhalb Jahre nach dem Überfall auf ein Juweliergeschäft in Bad Kreuznach hat das Landgericht den Angeklagten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer ging von einem Versuch des besonders schweren Raubes aus.
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft beantragt. Die Nebenklage forderte 13,5 Jahre Haft. Sie vertritt den Sicherheitsmann, auf den der Angeklagte bei der Tat geschossen und ihn knapp verfehlt haben soll. Die Verteidigung plädierte auf drei Jahre und sechs Monate Haftstrafe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Der Angeklagte will keine Rechtsmittel einlegen, Staatsanwaltschaft und Nebenklage äußerten sich aber zunächst nicht.
Tötungsversuch konnte nicht nachgewiesen werden
Die Staatsanwaltschaft hatte dem inzwischen 38-Jährigen ursprünglich auch versuchten Mord vorgeworfen. Die Richter konnten ihm zwar die Abgabe eines Schusses, aber keinen Tötungsversuch nachweisen. Unklar blieb auch, ob der Angeklagte mit einer scharfen Waffe auf den Sicherheitsmann gezielt hatte.
Der Angeklagte soll das Juweliergeschäft zusammen mit zwei unbekannten Begleitern Mitte August 2013 überfallen haben. Die Männer flüchteten - auch dank des Sicherheitsmanns - ohne Beute.
Festnahme nach zwölf Jahren in Österreich
Der Angeklagte war fast zwölf Jahre nach der Tat in Oberösterreich festgenommen worden. Am Tatort und im Fluchtwagen waren zwar 2013 verschiedene DNA-Spuren gefunden worden, die drei Täter konnten aber nicht gefunden werden. Allerdings seien zwei Hintermänner ermittelt worden. Einer von ihnen wurde 2017 wegen Beihilfe zum schweren Raub zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Ein 2024 aufgrund eines Betäubungsmitteldelikts angelegtes DNA-Profil habe die Ermittler dann auf die Spur des jetzt 38-Jährigen gebracht, hatte die Polizei nach seiner Festnahme berichtet.