Einkauf im Grenzhandel
Verwaltungsgericht: Dosenpfand gilt auch für Skandinavier

Der pfandfreie Doseneinkauf im Grenzhandel beschäftigt nun auch das Verwaltungsgericht in Schleswig. Foto: Frank Molter/dpa
Der pfandfreie Doseneinkauf im Grenzhandel beschäftigt nun auch das Verwaltungsgericht in Schleswig. Foto
© Frank Molter/dpa

Debattieren Sie mit!

  • Mit stern-Account aktiv an allen Debatten teilnehmen und kommentieren.
Jetzt registrieren
Im Grenzhandel zwischen Deutschland und Dänemark sind pfandfreie Dosen ein lukratives Geschäft – und ein Ärgernis für Umweltschützer. Nun hat Verwaltungsgericht Schleswig ein Urteil gefällt.

Auch Skandinavierinnen und Skandinavier müssen zukünftig in Läden im deutsch-dänischen Grenzgebiet Dosenpfand zahlen. Das Verwaltungsgericht in Schleswig urteilte, dass die Pfandpflicht im Grenzhandel weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht verstößt. Eine Ausnahme von der Pfandpflicht gelte nur für den unmittelbaren Export von Einweggetränkeverpackungen. 

Die Regelung sei "nicht übertragbar auf die in Grenzgeschäften unterzeichneten Erklärungen der überwiegend dänischen Endverbraucher, dass sie die Getränke erst außerhalb Deutschlands konsumierten", hieß es vom Gericht. Denn die Getränke würden nach wie vor an Endverbraucher verkauft. Diese Erklärung sei zudem unmöglich zu kontrollieren - im Gegensatz zum kommerziellen Export. 

Der Kreis Schleswig-Flensburg habe dabei keinen Ermessensspielraum. Laut dem Verwaltungsgericht liegt ein "eklatanter Rechtsverstoß" vor. Daher ist der Kreis in der Pflicht, die Grenzhändler zur Einhaltung des Einwegpfands aufzufordern und die Pfandpflicht durchzusetzen, hieß es.

Zuvor hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den Kreis im Januar 2021 aufgefordert, gegen den Verkauf der Dosen im Grenzhandel vorzugehen, da dieser nach Ansicht der DUH gegen das deutsche Verpackungsgesetz verstößt. Weil der Kreis untätig blieb, wurde im April 2021 Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erhoben. 

Über diese Klage und die Frage, ob nach der aktuellen Rechtslage – wie im übrigen Staatsgebiet Deutschlands und Dänemarks – auch in den Grenzläden Dosenpfand zu erheben ist, wurde nun verhandelt. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Binnen einem Monat kann Berufung am Oberverwaltungsgericht eingereicht werden.

Lukratives Geschäft und Ärgernis der Umweltschützer

Für Menschen in der deutsch-dänischen Grenzregion ist es ein gewohntes Bild: Viele Dänen fahren mit leeren Autos - und manchmal mit Anhänger - über die Grenze und auf dem Rückweg sind Kofferraum und Hänger vollgepackt mit Bier- und Limonadendosen. Andere nutzen beispielsweise die Fähre Rødbyhavn - Puttgarden für einen Tagesausflug samt Großeinkauf in den dortigen Bordershops.

Nach dem Ausfüllen einer Exportbescheinigung können Skandinavier die Dosen mit nach Hause nehmen, ohne deutsches oder dänisches Dosenpfand zu bezahlen. Zudem erhebt Deutschland auf Alkohol weniger Steuern als Dänemark.

Der Grenzhandel ist mit einem Gesamtumsatz von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr und mehr als 3.000 Beschäftigten ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Schleswig-Holstein.

Dieses Modell ist also durchaus lukrativ für Handel und Kunden - und ärgert insbesondere Umweltschützer. Schätzungen zufolge gelangen mehr als 650 Millionen Dosen aus dem norddeutschen Grenzhandel jährlich nach Dänemark. Nicht alle werden im Anschluss recycelt oder landen im Müll. Bis zu neun von zehn Dosen, die Naturschützer alljährlich in der dänischen Natur fänden, stammten aus Deutschland, hieß es etwa 2020.

 Seit vielen Jahren wird eine Lösung gesucht

2015 schien nach jahrelangen Verhandlungen endlich eine Lösung für das deutsch-dänische Dosendilemma in Sicht: Die Umweltministerien in Kopenhagen, Berlin und Kiel unterzeichneten eine von den Dänen initiierte Vereinbarung, die diese Praxis beenden sollte. 2018, so der damalige Plan, sollte es so weit sein. Doch dazu kam es nicht.

Seitdem haben sich viele Institutionen auf europäischer Ebene mit dem Thema beschäftigt: die EU-Kommission, das EU-Gericht, der Europäische Gerichtshofs (EuGH). Der entschied 2023, dass in Geschäften an der Grenze zu Dänemark Getränke weiterhin pfandfrei für den Export nach Dänemark verkauft werden dürfen.

Ende April 2024 beschloss das EU-Parlament eine neue europäische Verpackungsverordnung, die ab 2029 in allen europäischen Ländern eine Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen vorsieht. Auch auf deutsche Dosen im grenzüberschreitenden Handel müsste dann deutsches Dosenpfand erhoben werden.

Dass die Klage der DUH erst gut fünf Jahre nach Eingang verhandelt wird, hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin damit zu tun, dass das Verfahren an der am meisten belasteten Kammer des VG anhängig ist. Das liege zum einen an der Anzahl der Verfahren und zum anderen an der überdurchschnittlichen Komplexität der Rechtsgebiete, die die Kammer bearbeitet.

dpa