Hamburgs Senat will erreichen, dass Opfer häuslicher Gewalt einfacher als bislang aus gemeinsamen Mietverträgen ausscheiden können. Den Verstoß hat Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) im Hamburger Rathaus vorgestellt. Der Senat will den entsprechenden Gesetzesentwurf im Bundesrat in Berlin einbringen, wie aus einer Behördenmitteilung hervorgeht.
Laut Justizbehörde ist gesetzlich geregelt, dass ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag von Mietern auch gemeinsam gekündigt werden muss - selbst wenn ein Mieter schon ausgezogen ist. In Hamburg standen vergangenes Jahr allein in Frauenhäusern rund 20 Frauen vor dem Problem, einen Mietvertrag nicht zeitig verlassen zu können. Die genaue Zahl der Betroffenen ist laut Behörde unklar, dürfte aber deutlich höher liegen.
"Die aktuelle Rechtslage bedeutet für die Betroffenen im Streitfall einen mitunter langwierigen belastenden Rechtsstreit", sagte Gallina. Der Entwurf der Behörde sieht eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes vor. So soll in dem Gesetz das Recht verankert werden, dass während eines sogenannten Gewaltschutzverfahrens das Opfer vom Täter verlangen kann, die gemeinsam angemietete Wohnung zu kündigen.
Außer dem Bundestag und der Bundesregierung hat auch der Bundesrat das Recht, Gesetzesinitiativen einzubringen. Vergleichsweise wenige Gesetzesvorlagen aus dem Bundesrat werden vom Bundestag beschlossen.
Lob vom Mieterverein, Kritik der AfD
Der Hamburger Mieterverein lobte die angekündigte Bundesratsinitiative. "Der geplante Vorstoß ist ein wichtiger Schritt zu mehr Schutz für Gewaltbetroffene", sagte der Vorsitzende des Vereins, Rolf Bosse.
AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann kritisierte dagegen: "Wer Gewaltopfern wirklich helfen will, darf nicht die Vertragsfreiheit aushebeln, sondern braucht rechtsstaatliche Kontrolle statt rot-grüner Willkür." Betroffene sollten rasch entlastet werden, aber nur über ein gerichtliches Verfahren auf Basis überprüfbarer Tatsachen.