Kriminalität Nach Angriff mit Schere – Frau muss in Psychiatrie

Die Frau wurde wegen versuchten Totschlags verurteilt (Archivbild). Foto: Carsten Rehder/dpa
Die Frau wurde wegen versuchten Totschlags verurteilt (Archivbild). Foto
© Carsten Rehder/dpa
Eine Frau hat ihre Betreuerin in einem Supermarkt in Nordfriesland mit einer Schere angegriffen und verletzt. Nun wurde im Prozess wegen versuchten Totschlags das Urteil verkündet.

Sie war wütend und stach zu: Wegen eines Angriffs mit einer Schere auf ihre Betreuerin hat das Landgericht Flensburg eine 32-Jährige zu einer Haftstrafe von drei Jahren wegen versuchten Totschlags verurteilt und die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie angeordnet. Der Unterbringungsbefehl bleibe bestehen, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Maßregelvollzug sei ohne Alternative, auch weil die Frau gefährlich für die Allgemeinheit werden könne. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Die Vorsitzende Richterin führte aus, dass die Angeklagte seit Anfang Januar in einer betreuten Wohneinrichtung in Nordfriesland gelebt habe. Dort habe sie sich nicht wohlgefühlt und sei mehrfach weggelaufen – auch am Tag der Tat, dem 27. Februar. Zudem sei sie bereits zuvor wegen Gewalttätigkeiten auffällig gewesen.

Betreuerin beugte sich über Bananenkiste

Zu einem Ausflug zu einem Supermarkt im nahe gelegenen Friedrichstadt später am Tag hat die 32-Jährige nach Ansicht des Gerichts aus Wut über ihre Betreuerin eine Schere eingesteckt, um diese zu verletzen. Als sich diese über eine Bananenkiste gebeugt habe, habe die Angeklagte zugestochen. 

Die Schere sei mehrere Zentimeter tief in den Kopf eingedrungen und habe auch einen Gesichtsnerv verletzt. Die Angeklagte habe mit der Tat erreichen wollen, dass sie die Einrichtung verlassen und zu ihren Eltern zurückkehren kann.

Staatsanwaltschaft ging von verminderter Schuldfähigkeit aus

Der Prozess fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Noch vor dem Verlesen der Anklageschrift wurde der Saal geräumt; erst zur Urteilsverkündung war die Öffentlichkeit wieder zugelassen. 

Gregor Peter Schmitz mit den Buchstaben GPS

Wollen Sie nichts mehr vom stern verpassen?

Persönlich, kompetent und unterhaltsam: Chefredakteur Gregor Peter Schmitz sendet Ihnen jeden Mittwoch in einem kostenlosen Newsletter die wichtigsten Inhalte aus der stern-Redaktion und ordnet ein, worüber Deutschland spricht. Hier geht es zur Registrierung.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren und die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Demnach ist die 32-Jährige vermindert schuldfähig. Der Verteidiger beantragte hingegen, die Frau nicht zu bestrafen im Sinne einer Freiheitsstrafe. Sie sei krankheitsbedingt schuldunfähig. Die Nebenklage schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

Die Angeklagte ist dem Gericht zufolge wegen einer neurologisch bedingten Entwicklungsbesonderheit erheblich vermindert schuldfähig, aber normal intelligent. Auch die Einsichtsfähigkeit sei während der Tat vollständig erhalten gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Angeklagte habe gewusst, dass die Schere gefährlich sein könne. Die Folgen für die Betreuerin seien ihr gleichgültig gewesen.

dpa