Privater Rettungsversuch
Antrag bei Gericht gegen Rettungsaktion für Wal vor Poel

Der Wal liegt weiterhin vor Poel und beschäftigt auch das Verwaltungsgericht Schwerin. Foto: Jens Büttner/dpa
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Erst wollen Menschen Rettungsmaßnahmen für den vor Poel gestrandeten Wal gerichtlich erzwingen. Inzwischen läuft ein Rettungsversuch. Dagegen gibt es nun auch einen Antrag.

Nach mehreren Anträgen für eine Rettungsaktion des vor Poel gestrandeten Wals ist zuletzt beim Verwaltungsgericht Schwerin auch ein Antrag gegen den laufenden Rettungsversuch eingegangen. Der am Montag eingegangene Antrag stamme von einer Bürgerinitiative, sagte ein Sprecher des Gerichts. Der Antrag richte sich gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern "mit dem Ziel, die durchgeführten oder veranlassten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Rettung einzustellen" oder hilfsweise erst nach einem speziellen Gutachten durchzuführen.

Die derzeitigen Bemühungen, den Wal vor Poel aus seiner Lage zu befreien, unternehmen allerdings nicht Behörden oder das Land selbst. Stattdessen hat eine private Initiative die Verantwortung übernommen. Das Land duldet und überwacht die Maßnahmen.

Vor einer Woche grünes Licht für Rettungsversuch

Vor einer Woche hatte der Schweriner Umweltminister Till Backhaus (SPD) überraschend bekanntgegeben, er habe der Initiative das Okay für ihr Rettungskonzept gegeben. Zuvor hatten Experten von Rettungsversuchen abgeraten, um dem Tier möglichen Stress zu ersparen. Dazu war ein Gutachten vorgelegt worden.

Zuvor hatte es mehrfach Anträge beim Verwaltungsgericht Schwerin gegeben, mit dem Ziel, einen Rettungsversuch zu erwirken. Diese waren laut Gerichtssprecher an der fehlenden Antragsbefugnis gescheitert. Das heißt, dass den jeweiligen Antragstellern kein Anspruch auf die begehrte behördliche Maßnahme zusteht. 

Zuletzt waren laut Gerichtssprecher noch drei Anträge mit entsprechender Zielstellung anhängig. Auch bei dem gegen den Rettungsversuch gerichteten Antrag zweifelt das Gericht laut Sprecher an der Antragsbefugnis. Es laufe eine Frist, in der die Antragssteller entscheiden sollten, ob sie ihren Antrag zurückziehen.

dpa