Bundestag beschließt: Führungszeugnis künftig auch in digitaler Form
Das Führungszeugnis soll es künftig auch in digitaler Form geben. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der Bundestag am Donnerstag. Das sogenannte polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Es muss für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten vorgelegt werden, etwa in der Kinder- und Jugendarbeit. Noch dieses Jahr soll es sowohl als Papierurkunde als auch als digitales PDF-Dokument erhältlich sein.