Der Hamburger Senat will Bauunternehmen für den Millionenschaden an einer nicht weiter nutzbaren Toilettenanlage an der Mönckebergstraße haftbar machen. "Im Fall der Toilettenanlage auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz liegt eindeutig ein Fremdverschulden einiger ausführender Baufirmen vor", schreibt der Senat in seiner Antwort auf eine schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Kaja Steffens, über die zuerst die "Hamburger Morgenpost" berichtet hatte.
Mitte Oktober hatte die Entscheidung von Stadtreinigung (SRH) und Umweltbehörde, die mehr als zwei Millionen Euro teure unterirdische Anlage nach nur drei Monaten Betriebszeit und einem Wasserschaden zuzuschütten, für Wirbel gesorgt.
Schrott-Toilette kostete bereits 2,2 Millionen Euro
Die Kosten für die Anlage belaufen sich den Senatsangaben zufolge bisher schon auf 2,2 Millionen Euro. Darin noch nicht enthalten: "die Verfüllung des unterirdischen Hohlraumes mit Herrichtung der Oberfläche". Die Kosten seien dem Projekt noch hinzuzurechnen.
Hauptgrund für den Schaden sei eine entgegen den Ausschreibungsanforderungen nicht eingebaute wasserundurchlässige Betonsohle, was "zum Eindringen von Sicker- und Grundwasser in erheblichem Maß führte", heißt es in der Senatsantwort.
Steuerzahlern solle kein Schaden entstehen
Deshalb sei ein Schadenersatzverfahren eingeleitet worden, "das gewährleistet, dass der SRH, der Freien und Hansestadt Hamburg und damit im Ergebnis den Steuerzahler:innen möglichst kein Schaden entstehen wird".
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Die CDU-Abgeordnete Steffens sieht das skeptisch: "Wenn der Senat schreibt, dem Steuerzahler solle "möglichst kein Schaden" entstehen, zeigt das bereits das ganze Ausmaß an Unsicherheit." Eine ordnungsgemäße Bauabnahme habe nicht stattgefunden, sonst wäre die fehlende Betonsohle sofort aufgefallen, sagte sie.
Ihre Frage, wer als interne oder externe Bauüberwachung letztlich verantwortlich ist, ließ der Senat offen. "Die Klärung der Verantwortlichkeiten ist Gegenstand gerichtlicher Verfahren, weshalb der Senat von einer Stellungnahme insoweit absieht", heißt es lediglich.
Suche nach oberirdischem Standort
Bauliche Nachbesserungen an der Toilettenanlage seien nicht möglich gewesen. "Die Abwicklung der erforderlichen Baustellenverkehre hätte die Einrichtung einer deutlich vergrößerten Baustelleneinrichtungsfläche über einen Zeitraum von ca. zehn Monaten bedeutet." Diese Flächeninanspruchnahme wäre angesichts der Belange vor Ort nicht mehr gerechtfertigt gewesen.
"Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die exponierte Lage ist die erfolgte Verfüllung eine gleichermaßen angemessene und verhältnismäßige Maßnahme zur Beendigung der Baustelle und zur Freigabe der Fläche zur allgemeinen Nutzung", schreibt der Senat.
Gesucht werde jetzt nach einem Alternativstandort: "Die SRH hat drei Standorte für eine oberirdische "Toilette für alle" im Bereich des Gerhart-Hauptmann-Platzes vorgeschlagen. Diese werden kurzfristig geprüft und mit allen Beteiligten abgestimmt."
Für die CDU-Politikerin Steffens geht der Schaden weit über die Baukosten hinaus: "Wenn ein städtisches Projekt über Jahre Kosten produziert, ohne Nutzen zu bringen, aber stattdessen Verdruss vor Ort, und darüber hinaus sich niemand zuständig fühlt, geht das Vertrauen der Bürger in eine funktionierende Stadt Hamburg verloren", sagte sie.