Im Streit hat ein Mann dem Ehemann seiner Freundin im Main-Taunus-Kreis mit dem Fuß gegen den Kopf getreten – der Tritt war tödlich, denn der 41-Jährige litt an einer Gehirnerkrankung. Nun hat das Landgericht Frankfurt den heute 38 Jahre alten Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. "Es war eine dramatische Beziehung zwischen drei Personen, die letztlich in dem Geschehen am 9. Mai gipfelte", sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer in seiner Urteilsbegründung.
Das 41 Jahre alte Opfer hatte von seiner Frau getrennt gelebt, jedoch zusammen mit ihr und dem gemeinsamen Sohn die Nacht zum 9. Mai 2025 in deren Wohnung in der Gemeinschaftsunterkunft in Hofheim-Wallau verbracht. Am nächsten Morgen erschien der Freund der Ehefrau, die beide betrunkenen Männer gerieten im Laufe des Tages immer wieder in Streit.
Leiche gefilmt
Dabei attackierte der 38-Jährige den ihm körperlich deutlich unterlegenen Ehemann mehrfach, er schlug, würgte und trat ihn – zum Teil vor den Augen dessen schwerbehinderten Sohnes. Am Abend des Tages starb der 41-Jährige im Bett der Wohnung liegend an einer Gehirnblutung. Als der Täter bemerkte, dass sein Widersacher tot war, filmte er laut den Feststellungen des Gerichts die Leiche und machte dabei höhnische Bemerkungen. Verurteilt wurde er in dem Prozess daher auch wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.
Der Angeklagte nahm das Urteil sichtlich empört auf. Er hatte bis zum Ende des Prozesses bestritten, den Ehemann attackiert zu haben. Das Opfer sei im betrunkenen Zustand gestürzt und habe sich dabei tödlich verletzt, lautete die Einlassung des Ukrainers. Ein Rechtsmediziner, der in dem Prozess als Sachverständiger gehört wurde, schloss eine Selbstverletzung jedoch aus. Zudem stellte der Fachmann fest, dass das Opfer an einer Gehirnerkrankung gelitten hatte, sodass der Fußtritt – der Täter trug dabei keine Schuhe – tödliche Folgen gehabt hatte.
Kein Tötungsvorsatz
Angeklagt worden war der Täter unter anderem wegen Totschlags, einen hierfür nötigen Vorsatz konnte das Landgericht jedoch in seinem Urteil nicht feststellen. Dem Angeklagten sei die Gehirnerkrankung des Opfers nicht bekannt gewesen, sagte der Richter. Zudem sei er alkoholbedingt enthemmt gewesen.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Rechtsanwalt des Angeklagten hatte "aufgrund erheblicher Zweifel an der Täterschaft" für einen Freispruch plädiert. Die Eltern und die Schwester des Getöteten, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten, forderten über ihren Rechtsanwalt eine Verurteilung wegen Totschlags.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Ehefrau des Getöteten läuft laut Auskunft des Staatsanwalts noch ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung.