Parken auf Bürgersteig Hessische Städte gehen unterschiedlich mit Gehwegparken um

Auf dem Bürgersteig wird es eng. (Symbolbild) Foto: Uli Deck/dpa
Auf dem Bürgersteig wird es eng. (Symbolbild) Foto
© Uli Deck/dpa
Die Umwelthilfe sieht besonders in Darmstadt Probleme. Wie streng andere Städte sind.

Parken auf dem Gehweg wird in den hessischen Großstädten unterschiedlich toleriert. Das geht aus einer stichprobenartigen Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor. Der Toleranzrahmen ist den Angaben zufolge mal strenger und mal weniger strikt gefasst.

Besonders kritisch bewertet die Umwelthilfe die Praxis in Darmstadt: Dort werde das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen bis zu einer verbleibenden Breite von 1,20 Meter toleriert. Damit sei kein ungehinderter Fußverkehr möglich, insbesondere nicht mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen, teilte die DUH mit. Noch 2023 habe die Stadt eine Mindestbreite von 1,60 Metern für Gehwege genannt.

In Frankfurt greife die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben grundsätzlich gegen Gehwegparken durch, hieß es weiter. In einzelnen Wohngebieten werde es jedoch unabhängig von der verbleibenden Breite geduldet – aus Sorge, dass Autofahrer sonst an gefährlicheren Stellen parken könnten.

Offenbach, Kassel, Wiesbaden und Hanau

In Offenbach wird Gehwegparken der DUH zufolge erst ab Unterschreiten einer Restbreite von 1,50 Meter geahndet, wenn "keine außergewöhnlichen Behinderungen eintreten". 

Gregor Peter Schmitz mit den Buchstaben GPS

Wollen Sie nichts mehr vom stern verpassen?

Persönlich, kompetent und unterhaltsam: Chefredakteur Gregor Peter Schmitz sendet Ihnen jeden Mittwoch in einem kostenlosen Newsletter die wichtigsten Inhalte aus der stern-Redaktion und ordnet ein, worüber Deutschland spricht. Hier geht es zur Registrierung.

Kassel hingegen dulde in der Regel kein Gehwegparken und gehe mit Kontrollen dagegen vor; alte Anordnungen erlaubten dort jedoch noch Breiten von 1,50 Metern. Wiesbaden und Hanau erklärten, sie orientierten sich an den rechtlichen Vorgaben beziehungsweise duldeten Gehwegparken nicht.

Was sagt die Straßenverkehrsordnung?

Die Straßenverkehrsordnung lässt sich so deuten, dass Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. Es gibt allerdings Ausnahmen – etwa, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild (Verkehrszeichen 315) Gehwegparken ausdrücklich erlaubt oder entsprechende Markierungen für Autos auf dem Bürgersteig aufgebracht sind.

dpa