Straftat Jeder dritte Unfall in Hessen endet mit Fahrerflucht

Unfallfluchten nehmen in Hessen zu: 2024 wurden mehr als 44.000 Fälle registriert. (Symbolbild) Foto: Robert Michael/dpa
Unfallfluchten nehmen in Hessen zu: 2024 wurden mehr als 44.000 Fälle registriert. (Symbolbild) Foto
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Rund 44.700 Fälle von Fahrerflucht gab es 2024 in Hessen. Die Zahl ist damit auf einen der höchsten Werte der letzten zehn Jahre gestiegen.

Jeder dritte Verkehrsunfall in Hessen endet mit einre Fahrerflucht. 2024 gab es insgesamt 44.659 solcher Fälle, das war die zweithöchste Zahl an Unfallfluchten in Hessen in den vergangenen zehn Jahren. "Mit Personenschaden gab es 2024 mit 1.962 Fällen sogar einen Höchstwert", erklärte der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU). 

Der Anteil der Fälle von Fahrerflucht an den 146.946 registrierten Unfällen betrug 2024 demnach rund 30 Prozent. Bei den Taten wurden nach Angaben des Ministeriums vier Menschen getötet, 166 wurden schwer und 2.126 leicht verletzt. Die Aufklärungsquote betrug 40 Prozent. 

Im Zehnjahresvergleich gab es nur 2019 mehr Unfallfluchten in Hessen. Bei 45.042 Taten kamen damals in 1.753 Fällen Personen zu Schaden. Neun Menschen wurden getötet, 224 schwer und 1.799 Menschen leicht verletzt. 

"Straftat, kein Kavaliersdelikt"

"Die Zahlen belegen, dass Unfallflucht nicht bagatellisiert werden darf. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die konsequent verfolgt werden muss", betonte Poseck. Die Ampelregierung habe erwogen, Unfallflucht bei Sachschäden als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte diese Möglichkeit ins Spiel gebracht. "Die Zahlen zeigen, dass eine Entkriminalisierung der falsche Ansatz wäre", so der Innenminister. 

Unfallflucht sei eine Straftat und kein Kavaliersdelikt, unterstrich er. "Wer sich nach einem Unfall einfach vom Ort des Geschehens entfernt, entzieht sich nicht nur seiner rechtlichen Verantwortung, sondern lässt Verletzte bewusst im Stich." Dieses Verhalten sei höchst unsozial, beschädige das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Straßenverkehrs und untergrabe die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates.

dpa