Streit um Tagegeld Fahrer von Minister Mohrs klagt gegen Niedersachsen

Insgesamt 20 Fahrer beschäftigt die niedersächsische Landesregierung. (Archivbild) Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Insgesamt 20 Fahrer beschäftigt die niedersächsische Landesregierung. (Archivbild) Foto
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Mehr als 1.500 Euro extra fordert ein Fahrer von Niedersachsens Wissenschaftsminister nachträglich vom Land und beruft sich auf Kollegen. Was die Staatskanzlei zu dem Fall sagt.

Ein Fahrer der niedersächsischen Landesregierung geht in einem Arbeitsstreit juristisch gegen das Land vor. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich um einen Fahrer von Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD). Das Landesarbeitsgericht verhandelt am Donnerstag über die Berufung in dem Verfahren.

Der Kläger macht Ansprüche auf Tagegeld geltend. Dabei geht es um einen pauschalen Ausgleich etwa für Verpflegungskosten auf Dienstreisen. 

Der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" zufolge beläuft sich die Nachforderung des Fahrers für 2024 auf gut 1.500 Euro plus Zinsen. In erster Instanz wurde die Klage abgewiesen, weil keine Dienstreise vorliege, wenn die Fahrertätigkeit die Haupttätigkeit darstelle.

Staatskanzlei: Ministerien verfahren einheitlich

Der Kläger argumentiert jedoch, dass andere Fahrer das Tagegeld bekämen. Bei der Landesregierung sei das nicht der Fall, heißt es dazu aus der Staatskanzlei, die Ressorts würden einheitlich verfahren. 

"Es wird kein grundsätzliches Tagegeld gezahlt", teilte die Staatskanzlei auf Anfrage mit. Fahrerinnen und Fahrer der Landesregierung erhielten ein Tagegeld bei Dienstreisen gemäß der Reisekostenverordnung des Landes – "das sind in der Regel Reisen mit Übernachtung".

Das verdienen die Fahrer der Landesregierung

Insgesamt beschäftigt die Landesregierung 20 Fahrerinnen und Fahrer für die Hausleitungen. Davon entfallen zwei Stellen auf das Wissenschaftsministerium, wobei eine Stelle dort allerdings vakant ist. 

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Bezahlt werden die Fahrer gemäß der Entgeltgruppe 4 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Dabei liegt das Grundentgelt in Stufe 1 bei 2.849,24 Euro und in der höchsten Stufe 6 bei 3.479,47 Euro.

dpa