Asylsuchende Land reduziert Plätze in Flüchtlingsunterkünften

Die Zahl der Asylanträge ist auch in Nordrhein-Westfalen gesunken. (Symbolbild) Foto: Uli Deck/dpa
Die Zahl der Asylanträge ist auch in Nordrhein-Westfalen gesunken. (Symbolbild) Foto
© Uli Deck/dpa
Weniger Asylanträge, weniger Bedarf: Das Land fährt die Kapazität seiner Unterkünfte zurück. Die Kommunen sollen laut Ministerium dennoch nicht stärker belastet werden.

Angesichts der rückläufigen Zahl von Asylsuchenden baut Nordrhein-Westfalen die Zahl der Plätze in seinen Landesaufnahmeeinrichtungen ab. Die Kapazität werde von aktuell 41.000 auf 35.000 Plätze reduziert, teilte eine Sprecherin des NRW-Ministeriums für Flucht und Integration mit. Davon würden künftig 28.000 Plätze aktiv vorgehalten und 7.000 Plätze als Reserve, die jederzeit kurzfristig aktivierbar sei.

Schon im vergangenen Jahr seien die Asylzahlen deutlich zurückgegangen. In diesem Jahr habe sich Entwicklung weiter fortgesetzt, hieß es. Die Auslastung in den zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes liegt den Angaben zufolge aktuell bei etwa 44 Prozent und in den Erstaufnahmeeinrichtungen bei rund 19 Prozent. Derzeit betreibt das Land insgesamt 53 Unterbringungseinrichtungen.

Zahl der Asylanträge deutlich gesunken

Bundesweit sei die Zahl der Asylanträge von fast 330.000 im Jahr 2023 auf knapp 230.000 im Jahr 2024 gesunken, so das NRW-Ministerium. Der Trend setzte sich in diesem Jahr fort.

Die Zahl der in NRW gestellten Asylanträge war schon 2024 deutlich um rund ein Drittel im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. So waren 2024 mehr als 45.000 Erstanträge gestellt worden, 2023 waren es nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch über 67.000.

NRW hatte die Plätze in den Landeseinrichtungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. Anfang 2022 hatte es eine Kapazität von 15.000 Plätzen gegeben.

Keine höhere Belastung der Kommunen

Alle Geflüchteten in NRW, die das Asylverfahren durchlaufen, sind zunächst in Einrichtungen des Landes untergebracht. Erst danach sind Städte und Gemeinden mit festem Verteilschlüsseln für die dauerhafte Unterbringung zuständig.

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Die Reduzierung der Kapazitäten führe nicht zu einer höheren Belastung der Kommunen durch eine schnellere Zuweisung, betonte das Ministerium. Die Wohnverpflichtung in den Landeseinrichtungen werde weiterhin ausgeschöpft. In welchen Einrichtungen Plätze abgebaut werden, blieb zunächst offen. Das Ministerium werde sich dazu in den kommenden Wochen mit den Kommunen austauschen.

dpa