Asylantrag

Artikel zu: Asylantrag

Bundesverfassungsgericht

Durchsuchung für Abschiebung: Verfassungsbeschwerde von Asylbewerber erfolgreich

Ein Mann aus dem westafrikanischen Guinea ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Durchsuchung seines Zimmers in einer Gemeinschaftsunterkunft vorgegangen. Der Mann sollte abgeschoben werden - die Polizisten wussten aber nicht, ob er in dem Zimmer war, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe ausführte. Darum hätten sie eine richterliche Durchsuchungsanordnung gebraucht. (Az. 2 BvR 460/25)
Bundesverwaltungsgericht

Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland

Das Bundesverwaltungsgericht hat Abschiebungen von nicht als besonders hilfsbedürftig geltenden alleinstehenden jungen männlichen Flüchtlingen nach Griechenland gebilligt. Ihnen drohten bei einer Rückkehr in das EU-Land "keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen", die in der EU-Grundrechtecharta verankerte Rechte verletzen würden, entschied das Gericht am Donnerstag in Leipzig. Damit bestätigte das Bundesverwaltungsgericht frühere Urteile. (1 C 11.25)
Ankunft von Flüchtlingen auf Lampedusa 2023

Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH-Generalanwalt legt Gutachten vor

EU-Mitgliedsstaaten werden laut einem am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegten Gutachten nicht deshalb für die Prüfung von Asylanträgen zuständig, weil der eigentlich zuständige Staat keine Dublin-Rückkehrer aufnimmt. Diese Auffassung vertrat der zuständige EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar in seinem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen zu einem Fall aus Deutschland. (Az. C-458/24)
Kämpfe in Südsyrien im Juli

Verwaltungsgericht: Syrer in Deutschland nicht zwangsläufig asylberechtigt

Syrer haben einem Urteil aus Nordrhein-Westfalen zufolge nicht zwangsläufig einen Asylanspruch auf Deutschland. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach Angaben vom Mittwoch im Fall eines Klägers, dessen Asylantrag das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im April abgelehnt hatte. Ihm drohe in seiner Heimatregion im Nordosten Syriens keine Gefahr durch Verfolgung oder Kampfhandlungen. (Az. 27 K 4231/25.A)