Zwei vor der Mobilisierung in ihrem Land geflüchtete Russen, die seit Monaten in einem Flughafen in Südkorea leben, dürfen nun einen Asylantrag stellen. Das Bezirksgericht der Millionenstadt Incheon gewährte den beiden am Dienstag Zugang zum Asylverfahren im Land, lehnte dies aber für einen dritten mit ihnen geflüchteten Russen ab. Alle drei Männer waren im Oktober in Incheon gelandet, um der vom russischen Präsidenten Wladimir Putin verkündeten Teilmobilmachung für den Angriffskrieg gegen die Ukraine zu entgehen.
Alle drei Männer – deren Identität auf Bitte ihres Anwalts und aus Furcht vor Repressalien gegen ihre in Russland verbliebenen Eltern nicht veröffentlicht wurden – hatten nach ihrer Landung in Südkorea einen Antrag auf Flüchtlingsstatus gestellt. Das Justizministerium lehnte diesen ab, da der Wunsch zur Militärdienstverweigerung in Südkorea kein Asylgrund ist. Im Land herrscht eine 18-monatige Wehrpflicht für alle körperlich tauglichen Männer.
Gegen die Ablehnung legten sie Berufung ein – und blieben für die Zeit des Verfahrens im Flughafen von Incheon. Zwei von ihnen bekamen nun recht, der Dritte kann gegen die Ablehnung in Berufung gehen. Das Gericht in Incheon begründete seine Entscheidung nicht.
Lee Jong-chan, der Anwalt der geflüchteten Russen, begrüßte den Schutzstatus für zwei seiner Klienten, die Ablehnung des Antrags des Dritten sei "bedauerlich". Die drei Männer seien nach Südkorea gekommen, um "zu verhindern, dass sie in einem von ihrem Heimatland angezettelten Krieg unschuldige Menschen töten und selbst getötet werden".
Weitere Russen sitzen noch im Flughafen in Südkorea fest
Die beiden vor Gericht erfolgreichen Russen können nun den Flughafen Incheon verlassen und eine Bleibe in Südkorea suchen, während sie das mehrere Jahre dauernde Asylverfahren durchlaufen. Der Dritte muss während eines eventuellen Berufungsverfahrens nach wie vor im Flughafen bleiben.
Neben ihm sitzen derzeit zwei weitere Russen im Flughafen fest, denen bisher ebenfalls das Recht auf einen Asylantrag verwehrt wurde. Das zuständige Gericht wird im Lauf dieses Monats über ihre Fälle entscheiden.
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Zutaten:
· 6–8 Kartoffeln · 200 g Sauerrahm · 2 Zwiebeln · 2 Eier · 4–5 EL Mehl · 150 g Salo (ukrainischer Rückenspeck vom Schwein), Schweinespeck oder fetter Bauchspeck, gewürfelt · 350 g Hackfleisch (am besten frisch durch den Fleischwolf gedreht) · 2 EL Tomatenmark · 5–6 EL Pflanzenöl · Salz, Pfeffer
1 Stunde, 4 Personen
Zubereitung:
1. Den Backofen auf 180 °C vorheizen.
2. Die Kartoffeln auf der groben Seite der Vierkantreibe raspeln. Dann auf der feinen Seite eine der beiden Zwiebeln reiben.
1 EL Sauerrahm, die geriebene Zwiebel sowie Eier, Salz, Pfeffer und Mehl zugeben. Alles gut verrühren und die Masse in einer heißen Pfanne mit Öl von beiden Seiten goldbraun braten.
3. In einer zweiten Pfanne den gewürfelten Speck auslassen und die in kleine Würfel geschnittene zweite Zwiebel darin anbraten. Das Hackfleisch zugeben und anbraten, bis es halbgar ist. Tomatenmark, etwas Wasser sowie Salz und Pfeffer unterrühren und 5 Minuten braten, bis die Flüssigkeit verdunstet ist.
4. Die gebratene Kartoffelmasse und das Hackfleisch auf Portionsschalen aufteilen und jeweils 2 EL Sauerrahm darauf klecksen. Im heißen Ofen 15–20 Minuten backen und mit Sauerrahm als Beilage servieren.
Südkorea hat zwar internationale Flüchtlingskonventionen unterzeichnet, nimmt aber in der Regel jährlich nur eine einstellige Anzahl an Asylbewerbern auf.