Eine Verkehrskontrolle in der Dortmunder Nordstadt eskalierte an Weihnachten 2022 in sechs Schüssen eines Polizeibeamten. Jetzt hat das Dortmunder Schwurgericht den 36-jährigen Angeklagten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt verurteilt. Die Richter verhängten elf Monate Haft und setzten die Vollstreckung zur Bewährung aus.
Auto machte Satz nach vorne
Der Beamte hatte in der Nacht auf den ersten Weihnachtstag 2022 einen Mercedes-AMG gestoppt, der zuvor minutenlang mit laut aufheulendem Motor durch ein Wohngebiet gefahren war. Nachdem er und sein Kollege den Streifenwagen verlassen hatten und auf das andere Fahrzeug zugegangen waren, machte der Mercedes-AMG plötzlich einen Satz nach vorn.
In diesem Moment gab der heute 36-Jährige einen ersten Schuss aus seiner Dienstwaffe ab. Das Projektil drang durch die Windschutzscheibe in das Fahrzeuginnere ein und prallte am Lenkrad ab.
Kollege schoss in die Luft
Als der Mercedes-AMG daraufhin mit hoher Geschwindigkeit um den Beamten herumfuhr, schoss dieser weitere fünfmal auf das Fahrzeug. Auch sein Kollege gab später zu, in diesem Moment einen Warnschuss in die Luft abgegeben zu haben.
Der Angeklagte sagte im Prozess, er habe befürchtet, überfahren zu werden. "Ich hatte Todesangst und war mit der Situation überfordert", sagte er den Richtern. Daher habe er geschossen, bis das Magazin seiner Dienstwaffe vollständig leer war.
Notwehrlage eingebildet
Die Richter werteten den ersten Schuss als versuchten Totschlag, billigten dem Angeklagten aber zu, dass er glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Eine solche habe zwar tatsächlich nicht vorgelegen. Diesen Irrtum habe der Polizist aber nicht erkennen müssen.
Die weiteren fünf Schüsse waren nach Ansicht der Richter jedoch nicht mehr von diesem sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum gedeckt. "Für den Angeklagten lag keine Bedrohung mehr vor", hieß es in der Urteilsbegründung. Weil diese Schüsse jedoch so abgegeben wurden, dass sie die Insassen allenfalls abstrakt gefährdeten, gehen die Richter in diesen Fällen nicht mehr von einem Tötungsvorsatz aus.
Disziplinarverfahren klärt Zukunft
Der Angeklagte ist seit dem Vorfall vom Dienst suspendiert. Sollte das Urteil so rechtskräftig werden, müsste ein Disziplinarverfahren klären, ob der Mann noch eine Zukunft bei der Polizei hat. Bei einer rechtskräftigen Strafe von einem Jahr Haft oder mehr wäre der Beamte zwingend aus dem Dienst entfernt worden.