Im Prozess um Angriffe auf Rechtsextremisten in Budapest und Erfurt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf haben die Verteidiger erneut Vorwürfe gegen die Bundesanwaltschaft erhoben.
Während die Behörde militante Nazis etwa in Sachsen nicht vor den Staatsschutzsenaten anklage und nicht einmal den Anschlag eines AfD-Sympathisanten auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt als Staatsschutzverfahren einstufe, würden dagegen Antifaschisten einem Schauprozess mit überzogenen Tatvorwürfen ausgesetzt.
Die Behörde stelle zudem die Tatmotivation von Antifaschisten mit denen von Faschisten gleich, wenn sie ihnen niedrige Beweggründe unterstelle, sagte ein Rechtsanwalt. Dies verstoße gegen den Geist des Grundgesetzes und sei verfassungswidrig, argumentierten die Verteidiger.
Starke Kontrollen am Oberlandesgericht Düsseldorf
Sie kritisierten zudem, dass sie in Düsseldorf bundesweit einmaligen Kontrollen wie zu RAF-Zeiten unterzogen würden. Diese seien diskriminierend und schikanös, sie verhinderten Gespräche mit den Angeklagten und behinderten so die Arbeit der Verteidiger.
Die Anklage fuße zudem auf unscharfen Aufnahmen von Überwachungskameras, denen die Angeklagten willkürlich zugeordnet worden seien. Zwei Angeklagten werde zudem der Vorwurf des versuchten Mordes gemacht, obwohl sie tatsächlich sieben Kilometer vom Tatort entfernt gewesen sein sollen.
Die Verteidiger beantragten, das Verfahren einzustellen. Das Gericht sei örtlich nicht zuständig. Weder die Tatorte noch die Wohnsitze der Angeklagten seien in NRW.
Vorwurf: Versuchter Mord
Der "Tag der Ehre" in Budapest sei "ein unbehelligtes Schaulaufen der europäischen Neonazi-Szene, geschützt von den Sicherheitsbehörden des ungarischen Regimes", hieß es von den Verteidigern. Wer dort an einem Marsch teilnehme, werde mit einem Eisernen Kreuz zweiter Klasse mit Hakenkreuz ausgezeichnet.
Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten versuchten Mord vor. Sie hätten mehrere Opfer lebensgefährlich verletzt, als sie mit Schlagstock und Hammer auf sie einschlugen. Ihren Tod hätten sie damit in Kauf genommen.
Den Angeklagten wird außerdem die Bildung einer kriminellen Vereinigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Angeklagt sind fünf junge Frauen und ein junger Mann aus Jena und Leipzig. Sie sind 22 bis 25 Jahren Jahre alt und sollen Mitglieder der Antifa-Ost sein.
Antifa-Ost als linksextreme Vereinigung eingestuft
Der Generalbundesanwalt stuft die Antifa-Ost als militante, linksextreme Vereinigung ein. Die US-Regierung hat die Gruppe sogar als terroristische Vereinigung eingestuft.