Ein Urteil des Landgerichts Köln nach einem tödlichen illegalen Autorennen wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Beide Angeklagte seien gegen das Urteil in die Revision gegangen, sagte Gerichtssprecher Hans Logemann auf Anfrage und bestätigte damit Medienberichte. Zwei junge Männer waren in der vergangenen Woche zu fünf und viereinhalb Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Die Strafen gingen über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus.
Richter: Kein Unfall, sondern ein Verbrechen
Dies sei kein tragischer Unfall gewesen, sondern es seien zwei Menschen einem Verbrechen zum Opfer gefallen, hatte der Vorsitzende Richter den beiden Angeklagten ins Gewissen geredet. Es sei an jenem Abend darum gegangen, wer der Schnellste sei.
Die beiden heute 22-Jährigen waren im Dezember 2023 spätabends bei Dunkelheit auf der Autobahn 555 zwischen Köln und Bonn mit Geschwindigkeiten von 200 Kilometern pro Stunde unterwegs. Eines der hochmotorisierten Fahrzeuge rammte dabei einen Kleinwagen, in dem eine Mutter und ihre erwachsene Tochter saßen. Das Auto explodierte, beide Frauen starben. Die Tochter war 23 Jahre alt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Angeklagten Jugendstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Der Verteidiger des einen Angeklagten hatte nach Gerichtsangaben auf Freispruch und sonst auf eine Bewährungsstrafe plädiert, der Verteidiger des anderen ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe.