Verkehr
Uber-Fahrten in Essen: Gericht rügt Mindestpreise

Laut Stadt oft 30 bis 40 Prozent günstiger als klassische Taxis: Mietwagenfahrer, die ihr Angebot über Apps wie Uber anbieten. (
Laut Stadt oft 30 bis 40 Prozent günstiger als klassische Taxis: Mietwagenfahrer, die ihr Angebot über Apps wie Uber anbieten. (Archivbild) Foto
© Sebastian Gollnow/dpa
Die Stadt Essen schreibt seit Januar Mindestpreise für Mobilitätsanbieter wie Uber, Bolt und Co. vor. Das soll die Taxi-Branche schützen. Doch ein Gericht hat Bedenken gegen die Regelung.

Die strikten Preisvorgaben, mit denen die Stadt Essen die Taxi-Branche vor Anbietern wie Uber und Bolt schützen will, sind nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in ihrer derzeitigen Form nicht rechtmäßig. Die Richter haben dem Eilantrag von zwei Mietwagenfahrern stattgegeben. Die Kammer bemängelte, dass die Stadt ihre Regelung nicht eindeutig genug formuliert habe.

Durch die Entscheidung im Eilverfahren sind die Mindestpreise für Fahrten mit Uber und Bolt in Essen aber nicht generell aufgehoben, erläuterte ein Gerichtssprecher. Der Beschluss gelte zunächst nur für die beiden Fahrer, die vor Gericht gezogen waren. Beide müssen sich vorerst nicht mehr an die Mindestpreise halten - alle anderen aber schon.

Wie die Stadt Essen auf die Entscheidung des Gerichts reagiert, blieb zunächst offen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Christoph Hahn, Deutschland-Chef von Bolt, bezeichnete die Entscheidung in einer Mitteilung als "deutliches Signal für Städte in ganz Deutschland". "Der Beschluss sollte Anlass sein, die aktuellen Mindestpreisdebatten grundsätzlich zu überdenken."

Mindestpreise sollen ruinösen Wettbewerb verhindern

Mit den Mindestpreisen will die Stadt Essen die Taxi-Branche vor einem ruinösen Wettbewerb schützen. Fahrten, die über Mobilitäts-Apps wie Uber und Bolt gebucht werden, dürfen seit dem Jahreswechsel nicht mehr sehr viel günstiger sein als eine Fahrt mit dem Taxi. Maximal sieben Prozent Rabatt auf den Taxi-Preis sind für spontane Fahrten mit Uber und Co. noch erlaubt.

Doch die Regelung der Stadt Essen sei zu unbestimmt, bemängelten die Richter. Vor allem bleibe unklar, wie der Mindestpreis berechnet werden müsse, wenn eine Fahrt über die Essener Stadtgrenze hinausführt. Außerdem überschreite die Stadt Essen ihre Kompetenzen, wenn sie einen Mindestpreis für eine Fahrt in eine andere Stadt festlegen wolle.

Mietwagenfahrten sind oft 30 bis 40 Prozent günstiger

Der Wettbewerb zwischen Taxis und der immer größeren Zahl an Mietwagenfahrern sorgt in vielen Städten für Streit. Taxis sind an einen von der Stadt festgelegten Tarif gebunden und zählen zum öffentlichen Personenverkehr - denn Taxi-Unternehmen müssen zum Beispiel jede auch noch so kurze Fahrt annehmen und auch betrunkene Fahrgäste an ihr Ziel bringen.

Das gilt für die privaten Mietwagenfahrer nicht. Sie bieten ihre Fahrten über Apps wie Uber und Bolt an - und unterbieten die Preise der Taxis nicht selten um 30 bis 40 Prozent.

Essen ist nach Angaben des Bundesverbands der Mietwagenfahrer "Wirfahren" die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die den privaten Fahrern Mindestpreise vorschreibt, um die Taxi-Branche zu schützen. Auch bundesweit sind solche Modelle bislang die Ausnahme. Entsprechend groß war der Widerstand der Mietwagenfahrer gegen die Mindestpreise.

dpa

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