Eine Gesetzesnovelle soll in Rheinland-Pfalz Disziplinarverfahren gegen Landesbeamte bei Vergehen wie fehlender Verfassungstreue beschleunigen. Nach einer ersten Debatte über den Entwurf im Landtag in Mainz wird vor einer Verabschiedung zunächst noch in Ausschüssen des Parlaments darüber diskutiert. Mit einer schon in Kraft getretenen Verfassungsvorschrift gegen Verfassungsfeinde hat das nichts zu tun.
Mit dem am Mittwochabend im Plenum besprochenen Entwurf zur Änderung des Disziplinargesetzes sollen zu einem großen Teil bereits erfolgte Änderungen auf Bundesebene in Landesrecht übernommen werden, wie das Innenministerium in Mainz erklärte.
Kürzere Fristen geplant
Es werden etwa Fristen für Disziplinarverfahren verkürzt. Um die Pflicht zur Verfassungstreue zu stärken, sollen Verstöße künftig länger belangt werden können. Auch soll eine Gewährung von Unterhaltsbeiträgen nach einer Entfernung aus dem Dienst ausgeschlossen werden.
Der Anspruch sei, dass in Rheinland-Pfalz weiter eine Verwaltung arbeite, auf die sich die Menschen verlassen könnten, weil sie auf dem Boden der Verfassung stehe, sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) im Landtag. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Carl-Bernhard von Heusinger, nannte den Gesetzentwurf ein weiteres klares Zeichen gegen Extremismus im öffentlichen Dienst.
Opposition hat Bedenken
Die CDU-Abgeordnete Anette Moesta sagte, nicht jede Beschleunigung sei eine Verbesserung. Bedenken habe sie etwa bei der Einschränkung der Möglichkeit der Berufung für Beamte. Ihre Fraktion werde eine Anhörung von Experten zu dem Thema beantragen.
Damian Lohr von der AfD sagte, der Entwurf solle die Meinungsfreiheit für Beamte einschränken. Mit der Gesetzesänderung werde ein "Damoklesschwert" über Beamten hängen, die sich legal und gleichzeitig regierungskritisch äußerten.

Wollen Sie nichts mehr vom stern verpassen?
Persönlich, kompetent und unterhaltsam: Chefredakteur Gregor Peter Schmitz sendet Ihnen jeden Mittwoch in einem kostenlosen Newsletter die wichtigsten Inhalte aus der stern-Redaktion und ordnet ein, worüber Deutschland spricht. Hier geht es zur Registrierung.
Verwaltungsvorschrift bereits in Kraft
Ebenfalls in diesem Jahr hat die Landesregierung bereits die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue für Bewerber vor deren Eintritt in den öffentlichen Dienst verschärft. Diese ist laut dem Innenministerium inzwischen in Kraft.
Zu der Verwaltungsvorschrift gehört eine Liste von als extremistisch eingestuften Gruppen und Organisationen, denen der Weg in den öffentlichen Dienst verschlossen werden kann. Auf dieser Liste findet sich neben Al-Qaida, Reichsbürgern, der Muslimbruderschaft und der KPD seit Kurzem auch die AfD. Es gilt allerdings jeweils die Prüfung des Einzelfalls eines Bewerbers.
Termine Landtag