Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz wirft Ministerien und Landesbehörden in seinem Jahresbericht 2026 Versäumnisse sowie fehlende Kontrolle oder Systematik an gleich mehreren Stellen vor. Was die Rechnungsprüfer im Detail kritisieren:
Umgang mit dem Kreisstraßennetz
Es fehlt dem Rechnungshof zufolge an einer für eine systematische Straßenerhaltung nötigen lückenlosen Datengrundlage und an Prognosen zum mittelfristigen Finanzbedarf für das fast 7.000 Kilometer lange Kreisstraßennetz. Eine Erhaltungsplanung gebe es für keinen Landkreis. Gemeint ist das auch als Kritik am Landesbetrieb Mobilität (LBM).
Die fehlende Systematik hat nach Auffassung des Rechnungshofes wiederum Folgen für das Vermögen der Kreise. Kreisstraßen machten zwischen 30 und 67 Prozent des Gesamtvermögens der Landkreise aus. Hier versäumte Investitionen führten dazu, dass sich das Anlagevermögen verringere.
Der LBM wies den Vorwurf fehlender Planung zurück. Regionalen Dienststellen seien in ständigem Austausch mit Kreisverwaltungen. Dabei würden individuelle Planungen und Zielsetzungen vereinbart. Auch stelle der LBM Kreisen "ein breites Portfolio an Datengrundlagen" zur Verfügung. Der Landkreistag machte als Grund für die "alarmierende Lage" bei den Kreisstraßen die katastrophale Finanzsituation der Kommunen und fehlende Planungskapazitäten in Verwaltungen und Planungsbüros aus. In manchen Kreisen könne langfristig nur etwa die Hälfte bereitgestellter Mittel verbaut werden
Gebührenbescheide der Polizeipräsidien
Von ihnen sind nach Einschätzung des Rechnungshofes viele fehlerhaft. In Fällen aus dem Jahr 2024, bei denen Präsidien Gebühren innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst berechnet haben, habe die Fehlerquote je nach Tatbestand zwischen 35 und 100 Prozent gelegen. Häufig seien unzulässigerweise feste Gebühren erhoben worden, obwohl im Einzelfall auf den Aufwand für die Polizei hätte geschaut werden müssen. "Die Ergebnisse sind zum Teil erschütternd", sagte Hürter.
In manchen Fällen seien zu lange Einsatzzeiten berücksichtigt oder von einem falschen Personaleinsatz ausgegangen worden. Teils seien falsche Kostensätze verwendet, Kosten doppelt berechnet worden. Der Rechnungshof empfiehlt, die Gebührensachbearbeitung in einem Polizeipräsidium zu zentralisieren.
Das Innenministerium in Mainz will nun einen landesweit gültigen Leitfaden zur Bearbeitung von Gebührenfällen durch Präsidien entwickeln lassen, um die Fehlerquote zu minimieren. Auch eine mögliche Zentralisierung werde geprüft.
Digitalisierung der Verwaltung
Kommunen und Land hätten die gesetzliche Vorgabe, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen online auf Portalen zu ermöglichen, deutlich verfehlt, sagt der Rechnungshof. Bis dato seien im Land nur ein Prozent der Verwaltungsleistungen gemäß dem Onlinezugangsgesetz digitalisiert gewesen.
Ende Oktober 2025 seien dem Berichtssystem des Landes zu dem Thema zufolge ein Drittel der Verwaltungsleistungen digital verfügbar gewesen, allerdings habe das in den allermeisten Fällen nur für einen Teilschritt gegolten. Nur ein Prozent der Leistungen sei komplett online zu beantragen gewesen. Von einer wirklich digitalen Verwaltung sei man immer noch weit entfernt, sagte Hürter - und das bei Kosten für das Land von rund 62 Millionen Euro.
Bei hohen Kosten sei sehr wenig Digitalisierung erreicht worden, vor allem externe Berater hätten profitiert. Zwischen 2019 und 2023 seien für Externe 31 Millionen Euro bezahlt worden. Mit Landesbediensteten hätten 19 Millionen Euro eingespart werden können, rechnete der Rechnungshof vor.
Verstöße bei Stellenbesetzungen
Nach Einschätzung des Rechnungshofes haben das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium bei Stellenbesetzungen gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. In beiden Häusern sei die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung nicht immer beachtet worden. Auch seien bei Ausschreibungen häufig keine Vorgaben zu Mindestnoten gemacht worden. Entscheidungen stützten sich fast ausschließlich auf Vorstellungsgespräche, weniger auf Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse, die Dokumentation von Entscheidungen sei unzureichend. Mehrfach wurden laut Rechnungshof im Wirtschaftsministerium Personen eingestellt, die nicht zwingend vorgegebene Studienabschlüsse hatten.
Aus dem grünen Umweltministerium hieß es, die meisten Forderungen und Kritikpunkte seien bereits umgesetzt worden oder seien in der Umsetzung. Beim Großteil der geprüften Besetzungsverfahren habe das Vorgehen den Forderungen des Rechnungshofes entsprochen. Bei künftigen Verfahren solle die Kritik des Rechnungshofes noch stärker berücksichtigt werden.
Das FDP-geführte Wirtschaftsministerium teilte mit, viele Hinweise und Kritikpunkte seien bereits vor oder während der Prüfung des Rechnungshofes aufgegriffen und korrigiert worden. Insbesondere sei das Personalreferat neu aufgestellt und Verfahren seien standardisiert worden. Das Ministerium betonte weiter, es seien keine Bewerberinnen oder Bewerber eingestellt worden, die nicht die vorgegebenen Abschlüsse vorgewiesen hätten. Hier bestehe eine unterschiedliche Auffassung, wie Abschlüsse zu bewerten seien.
Landeshaushalt und Investitionen
Der Rechnungshof wünscht sich mehr freiwillige Tilgung von Schulden durch das Land. Er moniert auch, das Land habe im Haushaltsjahr 2025 Geld aus den Rücklagen für Pflichttilgungen genommen, weil der Haushaltsüberschuss von 0,5 Millionen Euro dafür nicht gereicht habe. Das sei dauerhaft nicht tragfähig. Das Land sollte die Rücklage für zusätzliche Tilgungen oder einmalige Sonderbedarfe wie die Entschuldung der Kommunen nutzen.
Das Finanzministerium teilte auf Anfrage mit, für die vom Rechnungshof offenbar vorgenommene Differenzierung zwischen "guter und schlechter" Schuldentilgungen gebe es weder eine gesetzliche noch eine verfassungsrechtliche Grundlage. Sämtliche Einnahmen eines öffentlichen Haushalts könnten zur Deckung sämtlicher Ausgaben dienen.
In dem Blick nahm der Rechnungshof auch Investitionen: Die lagen demnach im Kernhaushalt 2024 des Landes bei 1,3 Milliarden Euro. Darin sind Investitionen von Landesbetrieben nicht eingerechnet, die auf weitere 282 Millionen Euro kamen. Doch sowohl die Investitionsquote von 5,6 Prozent ohne und die von 6,9 Prozent inklusive der Landesbetriebe liege deutlich unter dem Schnitt anderer Flächenländer. 2025 seien die Investitionen zwar gestiegen, davon mache aber das Sondervermögen für die Universitätsmedizin Mainz einen großen Teil aus.