Kurz vor Verabschiedung der geplanten Mehrwertsteuersenkung in Bundestag und Bundesrat kritisiert der Rechnungshof nach einem Medienbericht die befristete Maßnahme. Ob sie wie geplant zu spürbar höherem Konsum beitrage, sei fraglich. "Zudem ist unklar, ob die Steuersenkung von den Unternehmen überhaupt in vollem Umfang an die Verbraucher weitergegeben wird", zitiert das Nachrichtenportal "The Pioneer" (Montag) aus einer Stellungnahme für den Haushaltsausschuss des Bundestages.
Corona-Gewinner profitieren, Privathaushalte nicht
Private Haushalte hätten auch in der Zeit der starken Beschränkungen ungewollt weniger ausgegeben und "dürften – sobald die Pandemielage es zulässt – ohnehin mehr konsumieren". Und: "Es werden in starkem Umfang Unternehmenszweige profitieren, die von der Krise nicht betroffen sind oder sogar ihre Umsätze krisenbedingt steigern konnten."
Bundestag und Bundesrat wollen die Mehrwertsteuersenkung an diesem Montag in Sondersitzungen beschließen. Sie soll ab dem 1. Juli gelten. Unter den Lebensmitteldiscoutern ist schon im Juni der Kampf um die bessere Strategie entbrannt. Lidl senkte die Mehrwertsteuer in seinen Märkten bereits zehn Tage vor dem offiziell geplanten Start auf 16 beziehungsweise 5 Prozent. Mitbewerber Aldi konterte, indem er den reduzierten Satz am Samstag (27. Juni) in seinen Filialen statt um zwei um drei Prozentpunkte auf nur noch vier Prozent schraubte.

Rechnungshof hält Neuverschuldung für übertrieben
Auch die gewaltige Schuldenneuaufnahme von 218,5 Milliarden Euro kritisieren die Rechnungsprüfer. "Die Corona-Krise erfordert möglicherweise weitere Hilfs- und Stützungsmaßnahmen." Es sei deshalb "rechtlich angezeigt" und "finanzwirtschaftlich möglich", die Neuverschuldung deutlich zu senken, zitiert "The Pioneer" aus der Stellungnahme.