Rechtsstreit Kein Geld für Verfassungsfeinde - AfD zieht vor Gericht

Lohr spricht von einem Angriff auf die Freiheit des Mandats und auf das Parteienprivileg. (Archivbild) Foto: Andreas Arnold/dpa
Lohr spricht von einem Angriff auf die Freiheit des Mandats und auf das Parteienprivileg. (Archivbild) Foto
© Andreas Arnold/dpa
Der Landtag in Mainz will mit Überprüfungen der Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen verhindern, das Geld an Verfassungsfeinde fließt. Nun muss der Verfassungsgerichtshof darauf schauen.

Kürzlich erfolgte Gesetzesänderungen sollen verhindern, dass verfassungsfeindliche Mitarbeiter von Fraktionen oder Abgeordneten in Rheinland-Pfalz staatliche Gelder bekommen. Die AfD-Fraktion sieht sich dadurch in ihrer Arbeit behindert, spricht von einer "Lex AfD" und geht juristisch dagegen vor. Sie reichte eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof ein. Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) verweist derweil auf das Prinzip der wehrhaften Demokratie und verteidigt die Regelungen.

Um was geht es? Mit einem Landesgesetz zur Änderung des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes wurden Zuverlässigkeitsprüfungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten sowie Fraktionen eingeführt. Verweigern Mitarbeiter diese oder bestehen sie nicht, soll künftig kein Geld mehr fließen. Bei der Prüfung kann auf das Bundeszentralregister zurückgegriffen werden sowie auf Informationen von Verfassungsschutzbehörden sowie des Landeskriminalamtes (LKA). 

Lohr: Ziel ist Schwächung der AfD-Fraktion

Weiter heißt es dazu etwa im Abgeordnetengesetz, die erforderliche Zuverlässigkeit fehle in der Regel Personen, die wegen Staatsschutzdelikten verurteilt worden sind, die Mitglied in einem verbotenen Verein waren oder Mitglied einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Wenn eine Partei als extremistisch eingestuft wird, aber nicht verboten ist, ist eine Betrachtung des Einzelfalls vorgesehen, die letzte Entscheidung liegt beim Landtagspräsidenten. 

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Damian Lohr, sieht darin einen Angriff auf die Freiheit des Mandats und das Parteienprivileg. Der Opposition solle die Möglichkeit genommen werden, mit loyalen und fachlich geeigneten Mitarbeitern zu arbeiten. "Es ist klar, dieses Gesetz zielt nicht auf Transparenz oder Neutralität, sondern auf die Schwächung der AfD-Faktion im Landtag ab", sagte Lohr.

Der Anwalt Christian Conrad, der die AfD-Fraktion in der Angelegenheit vertritt, sprach von staatlicher Lenkung. Der Staat gebe Abgeordneten oder Fraktionen vor, wen diese einstellen sollten. Ergebnis sei ein faktisches Beschäftigungsverbot für Mitglieder der Partei des eigenen Abgeordneten. Zu monieren sei auch, dass nach einer Betrachtung des Einzelfalls der Landtagspräsident das letzte Wort habe. 

Hering: Geht um Schutz des Parlaments und der Demokratie

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Landtagspräsident Hering wiederum betonte, der Landtag habe das Gesetz auch deshalb mit großer Mehrheit beschlossen, weil es Medienberichten zufolge Hinweise gegeben habe, dass Beschäftigte von Abgeordneten und Fraktionen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene aus dem rechtsextremistischen Milieu stammten und teils sogar gesichert rechtsextremistischen Organisationen angehören sollen. 

Es gehe bei den Gesetzesänderungen also um den Schutz des Parlaments und der Demokratie vor Angriffen aus dem Parlamentsinneren. Der Landtag könne nicht verhindern, dass Abgeordnete oder Fraktionen Verfassungsfeinde beschäftigten, weil diese frei entscheiden könnten, wen sie beschäftigen. "Verhindern können wir aber, dass erwiesenermaßen verfassungsfeindliche Mitarbeitende aus Steuermitteln bezahlt werden."

Er blicke zuversichtlich auf das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz, sagte Hering und verwies auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments. Das habe die Verfassungskonformität bestätigt.

dpa