Justizministerkonferenz Sachsen will rasche Verfahren bei Abschiebung in EU-Länder

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) ist Gastgeberin der Justizministerkonferenz am Freitag in Leipzig. (Archivbild)
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) ist Gastgeberin der Justizministerkonferenz am Freitag in Leipzig. (Archivbild) Foto
© Robert Michael/dpa
Sachsen ist Gastgeber der Justizministerkonferenz und richtet das Treffen in Leipzig aus. Das Bundesland bringt eigene Vorschläge ein. Dabei geht es auch um die Abschiebung von Asylbewerbern.

Sachsen will rasche Verfahren bei der Abschiebung von Asylbewerbern in andere EU-Mitgliedstaaten. Sie wolle sich auf der Justizministerkonferenz in Leipzig dafür einsetzen, die Gerichtsverfahren gegen Abschiebungen in EU-Staaten zu vereinfachen und damit zu beschleunigen, sagte Justizministerin Constanze Geiert (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. 

Hintergrund der Äußerung sind Fälle nach dem sogenannten Dublin-Verfahren. Demnach müssen Asylbewerber ihre Anträge in dem EU-Land stellen, welches sie zuerst betreten. Das sind in der Regel die Länder an der EU-Außengrenze wie Griechenland, Italien oder Polen. Dennoch suchen viele Menschen trotzdem in Deutschland Schutz. Gegen ihre Rückführung können sie Klage erheben.

Justizminister tagen in Leipzig

Leipzig ist am Freitag Schauplatz für das Herbsttreffen der Justizminister von Bund und Ländern. Die Stadt sei nicht nur für Sachsen und Ostdeutschland, sondern auch bundesweit – neben Karlsruhe – einer der bedeutendsten Justizstandorte, betonte die Ministerin. Mit zwei Bundesgerichten, einer der größten juristischen Fakultäten Deutschlands, dem größten Amtsgericht Ostdeutschlands und zahlreichen weiteren Gerichten und Justizbehörden habe sich Leipzig zu einem bedeutenden Justizstandort mit enormer Strahlkraft entwickelt.

Bei der Justizministerkonferenz stehen eine ganze Reihe von Themen auf dem Programm. Im Zusammenhang mit dem Sexualstrafrecht will sich die Konferenz damit beschäftigten, ob der digitale Voyeurismus einen eigenen Straftatbestand bekommen soll. Eine andere Diskussion dreht sich um die Frage, ob der umstrittene Paragraf 188 des Strafgesetzbuches - Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung von Politikern - auf den Schutz von Journalisten ausgeweitet werden soll. 

Verfassungstreuepflicht für ehrenamtliche Richter?

Geiert will ihre Kollegen davon überzeugen, eine Verfassungstreuepflicht für ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesetzlich zu verankern. Nach Ansicht der Ministerin wünschen sich manche eine stärkere Rolle des Strafrechts in Bereichen, die eigentlich das gesellschaftliche Miteinander und Zusammenleben betreffen. 

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"Auf Bundesebene werden gleichfalls die Rufe nach Strafe lauter, um gesellschaftspolitische Ziele durchzusetzen", sagte die studierte Juristin. Doch es sei nicht Aufgabe der Strafjustiz, als oberste Moralinstanz des Landes zu wirken. "Wir sollten hier wieder mehr Zurückhaltung zeigen und vielmehr darüber nachdenken, ob bestimmte Tatbestände nicht gänzlich entfallen sollten." Als Beispiel nannte sie die Beleidigung von Politikern. "Der Schutz von Politikern sollte wie der jedes anderen Bürgers über den allgemeinen Beleidigungstatbestand erfolgen. Wir müssen die Balance zwischen Strafrecht und Meinungsfreiheit wahren", sagte die Ministerin.

dpa