Mainz/Berlin (dpa/lrs)- Hinterbliebene, die nach dem Tod eines nahestehenden Menschen im Internet mit Hass und Hetze konfrontiert sind, sollen besser geschützt werden. Das sieht ein Gesetzantrag aus Rheinland-Pfalz vor, über den der Bundesrat an diesem Freitag auf Initiative von Justizminister Philipp Fernis (FDP) abstimmen soll.
Derzeit könnten solche ehrverletzenden Äußerungen strafrechtlich nur verfolgt werden, wenn ein Angehöriger der verstorbenen Personen dies beantragt. Das soll sich ändern und die Strafverfolgungsbehörde von Amts wegen ermitteln können, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt.
Fernis: Trauernde nicht mit den Äußerungen belasten
Nach der Ermordung von zwei Polizisten im Kreis Kusel 2022 hatte der inzwischen verstorbene damalige Justizminister Herbert Mertin (FDP) den Gesetzantrag schon einmal in den Bundesrat eingebracht, nachdem gegen die beiden Beamten im Netz gehetzt worden war. Die Länder hatten die Einbringung des Gesetzes in den Bundestag auch beschlossen, die Ampel-Regierung im Bund war aber vor einer Entscheidung zerbrochen.
"Es kann nicht sein, dass wir von den trauernden und stark belasteten Angehörigen verlangen, sich auch noch mit jeder einzelnen ehrverletzenden Äußerung in den sozialen Medien auseinanderzusetzen", betonte Mertins Nachfolger Fernis.
Hasskommentare auch nach tödlichen Schüssen im Sommer
Der Handlungsbedarf sei unverändert groß. Nach den tödlichen Schüssen auf einen jungen Polizeibeamten im August im saarländischen Völklingen hätten die Angehörigen auch eine Vielzahl von Hasskommentaren ertragen müssen. "Ich appelliere an Bundesregierung und Bundestag, jetzt endlich tätig zu werden!", sagte Fernis.