Aussteigerleben
Zwillinge fast verhungert: Gericht verurteilt Eltern

Nachdem ihre Kinder fast verhungert sind, verurteilt das Landgericht Zwickau zwei Eltern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. (Sym
Nachdem ihre Kinder fast verhungert sind, verurteilt das Landgericht Zwickau zwei Eltern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. (Symbolbild) Foto
© Arne Dedert/dpa
Nach schwerer Vernachlässigung ihrer Kleinkinder müssen sich zwei Eltern einer vierjährigen Bewährungszeit stellen. Das Sorgerecht bleibt dennoch bei der Familie.

Wegen der Vernachlässigung ihrer Kinder hat das Landgericht Zwickau die Eltern (34, 38) zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach den Vater und die Mutter der Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung in jeweils zwei Fällen schuldig. Die damals 13 Monate alten Zwillinge waren allein mit Muttermilch ernährt worden und in lebensbedrohlichem Zustand in ein Krankenhaus eingeliefert worden, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Beide Kinder wiesen demnach Gesundheits- und Entwicklungsstörungen auf. 

Demnach litten die Kinder unter anderem an Hirnatrophie - einer schwersten kombinierten Entwicklungsstörung durch Mangel- und Unterernährung. Ihnen hätte nach Ansicht der behandelnden Ärzte wenig später der Tod gedroht. Anfang September 2023 brachten die Eltern die Kinder in ein Krankenhaus, nachdem eine Zeugin das Jugendamt auf den Gesundheitszustand der Kinder aufmerksam gemacht hatte. 

Bei einem der 2022 geborenen Kinder hätte es Komplikationen bei der Geburt gegeben, hieß es. Die Eltern sollen ein "Aussteigerleben" geführt und etwa Schulmedizin "grundsätzlich" abgelehnt haben. 

Kinder bleiben trotz gravierender Folgen bei den Eltern

Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zur Begründung verwies das Gericht nach Angaben eines Sprechers darauf, dass die Eltern sich einsichtig und geständig gezeigt hätten. Die Familie werde inzwischen im Rahmen eines umfangreichen Förderprogramms unter Aufsicht des Jugendamtes betreut. Das Sorgerecht blieb den Eltern erhalten, das Gericht wollte die Familie nach Angaben des Sprechers nicht "auseinanderreißen".

Die beiden Jungen haben schwere Entwicklungs- und Gedeihstörungen erlitten und bleiben in ihrer motorischen und kognitiven Entwicklung dauerhaft beeinträchtigt. Sie haben laut Anklage einen deutlich zu kleinen Kopfumfang, was auf eine schwere Schädigung des Gehirns hindeutet. Sie waren monatelang im Universitätsklinikum Dresden und anschließend in einer Rehaklinik in Kreischa untergebracht.

Zu den Bewährungsauflagen gehört nun, dass beide Eltern die Kinder regelmäßig bei Kinderärzten vorstellen sowie verordnete Therapien und Kliniktermine wahrnehmen müssen. Die Bewährungszeit beträgt jeweils vier Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa