Bundesgerichtshof
Urteil gegen Mann wegen Mordversuchs an Söhnen rechtskräftig

Ein Vater hat versucht seine Söhne, mit Autoabgasen zu töten. (Archivbild) Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
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Ein Vater versucht, seine drei Söhne mit Autoabgasen zu vergiften. Gegen seine Verurteilung wegen dieser Tat wehrt er sich vor dem BGH. Erfolglos.

Die Verurteilung eines Vaters aus Zwickau wegen eines Mordversuchs mit Autoabgasen an seinen drei Söhnen ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach eigenen Angaben die Revision des Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Zwickau verworfen. Er war im vorigen Herbst zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts wollte er seine Ehefrau bestrafen, die sich von ihm getrennt hatte.

Laut Urteil wollte der Mann im November 2024 sich und die damals vier, sechs und neun Jahre alten Jungen töten. Er befestigte einen Staubsaugerschlauch am Auspuff seines Autos, setzte die Kinder auf die Rückbank und leitete die Abgase in das Fahrzeuginnere. Zur Ablenkung drückte er den Jungen Tablets in die Hand. Aufmerksame Nachbarn des Mannes griffen ein und beendeten die Tat nach etwa einer halben Stunde.

Gericht sah verminderte Schuldfähigkeit

Die Richter stuften das Geschehen als heimtückische und aus niederen Beweggründen begangene Tat ein. Dabei sei der Mann vermindert schuldfähig gewesen, weil er sich erheblich betrunken hatte und bei ihm außerdem eine Anpassungsstörung diagnostiziert wurde.

dpa