Die Linken wollen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einschränken und so den Mieterschutz weiter verbessern. Auch die jetzt für Wohnen zuständige Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) schütze die Eigentümer und lasse Mieterinnen und Mieter im Stich, erklärte die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel. Sachsens Regierung weigere sich weiter, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren und einen längeren Kündigungsschutz für betroffene Miethaushalte durchzusetzen.
Nagel bezog sich auf die Antwort auf eine Kleine Anfrage von ihr im Parlament. Kraushaar verwies dabei auf eine frühere Beantwortung aus dem Herbst 2024. Damals hatte sie mitgeteilt, dass die Regierung "grundsätzlich von weiteren Eingriffen" absehe. In der Antwort auf die aktuelle Anfrage schrieb sie, dass aktuell ein Gutachten erarbeitet werde, welches auch Voraussetzungen für Maßnahmen prüfe. Die Ergebnisse würden im Sommer dieses Jahres erwartet.
Mieter fühlen sich von Kündigungen wegen Eigentum bedroht
Laut Nagel hatten Leipzig und Dresden den Freistaat wiederholt gebeten, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen. In beiden Städten gilt der Wohnungsmarkt als angespannt, dort wird viel Wohnraum verkauft. Mieter fühlten sich in beiden Städten bedroht, so die Abgeordnete. "Sie sind nicht geschützt, wenn ihre Mietwohnung in eine Eigentumswohnung verwandelt wird oder neue Vermieter sie per Eigenbedarfskündigung vor die Tür setzen, um eine höhere Rendite zu erzielen."
Angespannte Situation in Leipzig und Dresden bereits belegt
"Im Sommer 2026 soll ein Gutachten zur Frage vorgelegt werden, welche sächsischen Kommunen einen 'angespannten Wohnungsmarkt‘ aufweisen. Das ist ein richtiger Schritt, der aber viel zu spät kommt", betonte Nagel. Für die Kappungsgrenzen- und die Mietpreisbegrenzungsverordnung sei längst festgestellt, dass dieser Zustand in Leipzig und Dresden besteht. Auch im Umland würden die Mieten steigen, etwa in den Gemeinden Belgershain und Borsdorf nahe Leipzig. Auch hier müsse es Mieterschutz-Instrumente geben.
Ein Passus im Baugesetzbuch - Paragraf 250 - erschwert es in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Zusätzlich kann die Kündigungssperrfrist für betroffene Miethaushalte von drei auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Für beide Regelungen ist aber eine Verordnung des Freistaats notwendig. Leipzig hat diese erstmals 2021 und Dresden 2023 beantragt.