In Sachsen haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes 2.884 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das geht aus einer Antwort des sächsischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Doreen Schwietzer hervor (Drs. 8/6289). Die meisten Änderungen gab es den Angaben zufolge in Leipzig: Mit 1.161 Änderungen haben in der Messestadt mehr Menschen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht als in Dresden (525) und Chemnitz (227) zusammen. Zuvor hatte die "Sächsische Zeitung" berichtet.
Die häufigste Änderung war der Wechsel von weiblich zu männlich mit rund 38 Prozent. In knapp 24 Prozent der Fälle erfolgte die Änderung von männlich zu weiblich. Die übrigen Änderungen entfielen auf weitere Kategorien, etwa Wechsel zu oder von "ohne Angabe". Die Landkreise Görlitz und Mittelsachsen machten keine Detailangaben zur Art der Änderung - in den beiden Kreisen ist die Summe der Änderungen aber deutlich geringer als in Sachsens Großstädten.
331 Anträge betreffen Minderjährige
307 der Antragstellenden waren zwischen 14 und 17 Jahre alt. In mindestens 24 weiteren Fällen handelte es sich um Kinder unter 14 Jahren – die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen, da Chemnitz, Leipzig und der Vogtlandkreis diese Altersgruppe nicht gesondert erfassen.
Das im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz hat das frühere Transsexuellengesetz abgelöst. Mit ihm wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert und sind nun per einfacher Erklärung beim Standesamt möglich. Zuvor brauchte es dafür aufwendige Gutachten. Für Minderjährige unter 14 Jahren müssen die Eltern die Erklärung abgeben. Ab 14 können die Jugendlichen das selbst tun. Widersprechen die Eltern, ist die Zustimmung eines Familiengerichts erforderlich. Den sächsischen Amtsgerichten ist bislang kein solcher Fall bekannt, heißt es in der Antwort des Ministeriums.