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Ab 2014 Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht

Im kommenden Jahr verliert die klassische Krankenversichertenkarte ihre Gültigkeit. Fünf Prozent der Kassenpatienten sind noch ohne Fahrschein und müssen sich deshalb sputen.

Wer sie noch nicht hat, sollte sich rasch um sie bemühen: Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK). Denn zum Jahresende verlieren die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten (KVK) ihre Gültigkeit - unabhängig vom Ablaufdatum. Ab 1. Januar 2014 sind nach einer Vereinbarung des Spitzenverbands der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nur noch die neuen Karten für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen gültig.

Derzeit haben nach der Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom Dienstag rund 95 Prozent der Versicherten die elektronische Gesundheitskarte. Die anderen sollten sich sputen und - so der Rat - "schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einreichen, damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden kann". Die neue Karte enthält bislang die Versichertenstammdaten wie Name, Adresse, Geschlecht und das Foto zur besseren Identifizierung des Besitzers.

Selbstverständlich wird laut GKV-Verband kein Versicherter, der Anfang kommenden Jahres ohne die neue Karte zum Arzt kommt, nach Hause geschickt. In diesen Fällen könne der Patient innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten sei der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen.

awö/DPA DPA

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