Mit einem neuen Gesetz sollen Eltern von Kita-Kindern bald Geldstrafen drohen, wenn sie nicht an der verpflichtenden Impfberatung teilnehmen. Wie die "Bild" berichtet, sollen Sanktionen bis zu 2500 Euro festgeschrieben werden. Am 1. Juni soll dem Bericht zufolge abschließend über das Gesetz beraten werden. "Dass noch immer Menschen an Masern sterben, kann niemanden kaltlassen. Deshalb verschärfen wir jetzt die Regelungen zum Impfschutz", wird Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zitiert. Die Kitas sollen die Eltern der Behörde melden, wenn diese den Nachweis über die Beratung nicht erbringen.
Impfungen sind in Deutschland freiwillig, sie werden von der Ständigen Impfkommission (Stiko) lediglich empfohlen. Seit einigen Jahren ist es nach §34 Infektionsschutzgesetz für Eltern, die ihre Kinder in eine Kindertagesstätte geben, verpflichtend, sich zum Thema Impfungen beraten zu lassen. Laut Gesetz muss ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, "dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist". Mit dem neuen Gesetz soll die Missachtung dieser Pflicht nun unter Strafe gestellt werden.
Frau in Essen starb an Masern-Infektion
Am vergangenen Wochenende war in Essen ein 37 Jahre alte Frau an Masern verstorben. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) handelt es sich bundesweit um den ersten Maserntodesfall in diesem Jahr. Zuletzt waren in Deutschland 2015 und 2011 je ein Mensch gestorben. Die Frau war als Kind lediglich einmal geimpft worden, was zwar den damaligen Empfehlungen entsprochen hatte, mittlerweile aber geändert wurde. Aktuell werden für Kinder zwei Impfungen empfohlen.
In einem anderen Fall gab jüngst der Bundesgerichtshof einem Vater recht, der getrennt von der Mutter seines Kindes lebte und gegen deren Willen eine Impfung der gemeinsamen Tochter durchsetzen wollte. Das Gericht entschied, dass Familiengerichte künftig im Streitfall dem Elternteil die Entscheidungskompetenz übertragen müssen, "dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kinds besser gerecht wird". Die Empfehlungen der Stiko hatte das BGH bereits als medizinischer Standard anerkannt.