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Neues Gesetz Impffaule Kita-Eltern sollen bald Strafen zahlen

Neues Gesetz: Impffaule Kita-Eltern sollen bald Strafen zahlen
Die Aufmerksamkeit für die Masernerkrankung wird immer dann groß, wenn etwas Spektakuläres passiert", sagt stern-Wissenschaftsexperte Christoph Koch. "Das ist jetzt wieder passiert: Eine 37-jährige Frau in Essen ist an der Infektionskrankheit gestorben. Nach Aussagen der Ärzte sehr schnell, trotz intensivmedizinischer Behandlung. Wie kann das sein? In dem Fall vermutlich, weil eine Impflücke aufgetreten ist. Aber selbst, wenn man im mittleren Lebensalter nicht mehr damit rechnet, von dieser Krankheit heimgesucht werden zu können, kann es auch dadurch verhindert werden, dass solche tragischen Fälle sich ereignen - indem wir uns alle impfen lassen. Das ist eigentlich das Ziel der Masernbekämpfunfgsstrategie, die international verfolgt wird." Trotzdem fallen immer wieder Menschen auf Legenden von Impfgegnern herein und denken auch nicht genug an andere, wenn es um Masern- und andere Impfungen geht. Warum das so gefährlich ist, erklärt Christoph Koch, Wissenschaftsexperte des stern.
Eltern von Kita-Kindern sollen künftig zur Kasse gebeten werden können, wenn sich nicht über die empfohlenen Impfungen beraten lassen. Das Gesundheitsministerium will dazu ein neues Gesetz auf den Weg bringen.

Mit einem neuen Gesetz sollen Eltern von Kita-Kindern bald Geldstrafen drohen, wenn sie nicht an der verpflichtenden Impfberatung teilnehmen. Wie die "Bild" berichtet, sollen Sanktionen bis zu 2500 Euro festgeschrieben werden. Am 1. Juni soll dem Bericht zufolge abschließend über das Gesetz beraten werden. "Dass noch immer Menschen an Masern sterben, kann niemanden kaltlassen. Deshalb verschärfen wir jetzt die Regelungen zum Impfschutz", wird Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zitiert. Die Kitas sollen die Eltern der Behörde melden, wenn diese den Nachweis über die Beratung nicht erbringen.

Impfungen sind in Deutschland freiwillig, sie werden von der Ständigen Impfkommission (Stiko) lediglich empfohlen. Seit einigen Jahren ist es nach §34 Infektionsschutzgesetz für Eltern, die ihre Kinder in eine Kindertagesstätte geben, verpflichtend, sich zum Thema Impfungen beraten zu lassen. Laut Gesetz muss ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, "dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist". Mit dem neuen Gesetz soll die Missachtung dieser Pflicht nun unter Strafe gestellt werden.

Frau in Essen starb an Masern-Infektion

Am vergangenen Wochenende war in Essen ein 37 Jahre alte Frau an Masern verstorben. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) handelt es sich bundesweit um den ersten Maserntodesfall in diesem Jahr. Zuletzt waren in Deutschland 2015 und 2011 je ein Mensch gestorben. Die Frau war als Kind lediglich einmal geimpft worden, was zwar den damaligen Empfehlungen entsprochen hatte, mittlerweile aber geändert wurde. Aktuell werden für Kinder zwei Impfungen empfohlen.

In einem anderen Fall gab jüngst der Bundesgerichtshof einem Vater recht, der getrennt von der Mutter seines Kindes lebte und gegen deren Willen eine Impfung der gemeinsamen Tochter durchsetzen wollte. Das Gericht entschied, dass Familiengerichte künftig im Streitfall dem Elternteil die Entscheidungskompetenz übertragen müssen, "dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kinds besser gerecht wird". Die Empfehlungen der Stiko hatte das BGH bereits als medizinischer Standard anerkannt.

fin

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