FFP2-Masken sind derzeit vor vieler und in fast aller Munde. Der professionelle Atemschutz ist in Bayern seit dem 18. Januar in ÖPNV und in Geschäften vorgeschrieben. Bundesweit kam die Pflicht zwar nicht, lediglich "medizinische Masken" sind vorgeschrieben. Sicher ist aber, dass der Schutzstandard einen besseren Schutz vor einer Corona-Infektion bietet als Alltags- oder auch OP-Masken, da die Profi-Masken anders als die genannten Alternativen auch die Träger*innen schützen, wenn sie richtig angelegt werden.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek wies darauf hin, dass auch als gleichwertig betrachtete Schutzstandards, etwa nach der chinesischen Norm KN95, im Freistaat erlaubt sein sollten. Wo liegen die Unterschiede der KN95-Masken zum europäischen Standard FFP2?
Unterschiede zwischen FFP2 und KN95
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf stern-Anfrage mitteilt, werden KN95-Filter nur auf ihre hydrophilen (wassergebundenen) Filtereigenschaften getestet, FFP2-Masken zusätzlich auf lipophile (ölgebundene) Filtereigenschaften. Da SARS-CoV-2-Aerosole aber nicht ölgebunden sind, wurde im vergangenen Jahr für KN95 eine temporäre Sonderzulassung erteilt, denn, so schreibt das BfArM: "Die Leistungsanforderungen der beiden Maskentypen für hydrophile Aerosole sind vergleichbar".
Im Video: Wissenswertes zur FFP2-Maske, zum Beispiel, an welcher Kennzeichnung sie zu erkennen ist:

Der chinesische Atemschutz KN95 durfte daher 2020 zeitweilig mit einer Sonderzulassung eingeführt und als Corona-Pandemie-Atemschutz (CPA) verkauft werden. Grund war ein Versorgungsmangel, besonders für Mitarbeiter*innen des Gesundheitswesens und anderer systemrelevanter Einrichtungen. Die Masken mussten dafür nach einem vereinfachten Prüfgrundsatz von einer für persönliche Schutzausrüstung notifizierten Stelle geprüft und behördlich zugelassen werden. Die CPA-Zulassungen mussten dem Käufer beim Kauf vorgezeigt werden.
Diese vereinfachten Prüfverfahren liefen jedoch nach Ende September 2020 aus, weil mittlerweile genug Atemschutz zur Verfügung stand. "Ware die zuvor entsprechend zertifiziert wurde, darf jedoch weiterhin als persönliche Schutzausrüstung verkauft werden, gekauft weiterhin benutzt werden", heißt es dazu auf stern-Anfrage aus der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua). Sprich: Bereits zertifizierte KN95-Masken dürfen zwar noch verkauft und benutzt werden, jedoch wird seit dem 1. Oktober 2020 nicht mehr geprüft und damit auch nicht mehr neu zertifiziert.
Zudem, so heißt es seitens der Baua, dürfen laut einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Sicherstellung der Versorgung außer FFP2 auch filtrierende Halbmasken nach den Standards weiterer Länder eingeführt werden. Das gelte "solange, bis die Verordnung nach offizieller Beendigung der epidemischen Lage nach Infektionsschutzgesetz außer Kraft gesetzt wird". Die Verordnung umfasst folgende Standards, deren Normen laut dem Deutschen Institut für Normung (DIN) untereinander annähernd gleich sind:
- N95 (USA)
- P2 (Australien)
- DS2 (Japan)
- CPA (KN95 aus China)
Wer also einen zertifizierten Atemschutz nach einem der Standards zur Verfügung hat, kann diesen auch benutzen und davon ausgehen, ähnlich wirksam wie mit einer FFP2-Maske gegen SARS-CoV-2-Aerosole geschützt zu sein.
Quellen: Baua, BfArM, DIN, Bundesgesundheitsministerium, "Pharmazeutische Zeitung" (I, II)