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Halale Arzneien Dürfen Muslime Medikamente mit Alkohol und Spuren von Schwein nehmen?

Aus Glaubensgründen dürfen Muslime nicht jedes Medikament einnehmen. Welche Arzneien sind betroffen? Und wie finden sich "halale", also nach muslimischem Glauben erlaubte Alternativen?

In Deutschland leben rund vier Millionen Muslime. Viele von ihnen leben ihren Glauben aktiv, unterscheiden also zwischen "halal", erlaubten Handlungen, und "haram", verbotenen. Sie verzichten unter anderem auf Schweineprodukte und Alkohol, zwei Inhaltsstoffe, die auch in Medikamenten enthalten sein können.

Wir haben Professor Martin Schulz gefragt, wie das religiöse Gebot den Alltag von Patienten und Apothekern beeinflusst. Er ist Geschäftsführer des Geschäftsbereichs Arzneimittel der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

Herr Schulz, warum können gläubige Muslime bestimmte Medikamente nicht einnehmen?

Der Verzehr von Schweinefleisch und Alkohol ist für gläubige Muslime nicht "erlaubt". Dies gilt streng genommen nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für aus Schweinen gewonnene Bestandteile oder Alkohol in Arzneimitteln. Daher können Medikamente, die als Inhalts-, meist Hilfsstoff, verarbeitetes Schweinefleisch oder Alkohol enthalten, für einen praktizierenden Muslimen problematisch sein. Ebenso können diese Stoffe bei der Produktion von Arzneien verwendet werden. Eine sehr kleine Gruppe interpretiert das Speisegebot sehr streng und verzichtet vollständig auf Medikamente, die diesem Gebot nicht entsprechen. Nach Gelehrtenmeinung hat die Erhaltung der Gesundheit und der Schutz des Lebens aber einen weitaus höheren Stellenwert als die Einhaltung des Speisegebots. Diese Interpretation berücksichtigt den Umstand, dass Medikamente nicht zum Zwecke der Ernährung oder als Genussmittel, wie etwa Alkohol, eingenommen werden.

Werden Apotheker und Apothekerinnen häufiger mit diesen Fragen konfrontiert?

Die größte Gruppe der Muslime stellen Migranten dar. Die Bedeutung hängt von dem jeweiligen Standort der Apotheke ab. In Apotheken mit einem großen Anteil an Migranten oder in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften ist mit solchen Fragen häufiger zu rechnen.

Welche Arzneien sind betroffen?

Es lässt sich nicht einfach sagen, welche Medikamente von dem Speisegebot betroffen sind. In der Regel handelt sich aber um Medikamente, die in Kapselform (Gelatine) vorliegen. Problematisch sind auch alkoholhaltige Medikamente.

Welchen Zweck erfüllen Inhaltsstoffe wie Gelatine oder Alkohol?

Die meisten verwendeten Kapseln bestehen aus Gelatine. Gelatine wird daher in Medikamenten mit diesen Darreichungsformen als Hilfsstoff verarbeitet oder in Nahrungsergänzungsmitteln ("Gut für Haut, Haare und Nägel") angeboten. Gelatine selbst hat aber keine Zulassung als Arzneimittel – eine therapeutische Wirksamkeit ist nicht belegt.

Alkohol wird häufig als Auszugmittel für Pflanzenextrakte verwendet oder dient als Zusatz zur Verbesserung der Haltbarkeit in flüssigen Zubereitungen, vor allem Tropfen. Therapeutisch wird Alkohol in Mundspülungen oder Desinfektionsmitteln verwendet.

Gibt es "halale", also erlaubte Alternativen?

Ein Ausweichen auf Medikamente ohne Alkohol ist in der Regel relativ unproblematisch. Der deutsche Arzneimittelmarkt ist sehr umfangreich; meistens werden von einem Arzneimittel unterschiedliche Darreichungsformen angeboten. So sind etwa Hustentropfen mit Alkohol auch als alkoholfreier Saft oder Tabletten erhältlich, die auch von Kindern oder Menschen, die generell auf jeglichen Alkohol verzichten müssen, eingenommen werden können. Aber auch für viele Arzneimittel, die als Kapseln angeboten werden, gibt es oft alternative Darreichungsformen ohne Gelatine, die in der gleichen Wirkstärke vorliegen und eine meist  problemlose Alternative darstellen.

Wie finden Muslime passende Alternativen?

Bei der Suche nach Alternativen ist der Patient auf pharmazeutisch-fachliche Hilfe angewiesen. Doch bevor der Apotheker nach einer Alternative sucht, sollte er zunächst überprüfen, ob der Patient mit seiner Einschätzung richtig liegt oder aus Übervorsicht handelt. Denn oft liegen viele Irrtümer und Missverständnisse vor: So bestehen nicht alle Kapseln aus Gelatine vom Schwein, sondern können aus Cellulose hergestellt werden. Auch sind nicht alle Stoffe die auf "ol" enden immer ein Alkohol. Und nicht alle Tierproteine sind zwangsläufig Erzeugnisse vom Schwein, sondern werden beispielsweise auch zur Deklaration von Proteinen aus Milchprodukten verwendet. Bei der Suche nach Alternativen ist eine persönliche und vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Apotheker daher besonders wichtig.

Gibt es bestimmte Medikamentengruppen, für die es keinen Ersatz gibt?

Grundsätzlich können alle Medikamentengruppen betroffen sein, bei denen Schweinekörperteile als Grundlage oder als Hilfsstoff bei der Herstellung verwendet werden. In der Apotheke betrifft das vor allem zwei Wirkstoffe, die auch von praktischer Relevanz sind: Pankreatin und Heparin zur Injektion. Pankreatin wird zum Ersatz von Pankreasenzymen bei Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) eingesetzt. Heparin wird therapeutisch zur Blutgerinnungshemmung verwendet. Seit der BSE-Seuche werden die Wirkstoffe ausschließlich durch Extraktion aus den Pankreasdrüsen beziehungsweise der Dünndarmschleimhaut vom Schwein gewonnen. Während für Pankreasenzyme bei bestimmten Indikationen ein Verdauungsenzym aus Pilzen zur Verfügung steht, ist eine Alternative für Heparin zur Injektion nicht bekannt.

Können bei Nicht-Einnahme gesundheitliche Risiken entstehen?

Heparin wird zur Prophylaxe und Therapie von Thrombosen und Embolien eingesetzt; sie sind als sogenannte "Thrombosespritzen" bekannt. Werden diese Medikamente nicht angewendet, kann sich daraus sehr schnell eine lebensbedrohliche Situation entwickeln. Daher sollte der Apotheker bei der Beratung mit viel Einfühlungsvermögen vorgehen.

Woher wissen Patienten, was in den Produkten enthalten ist?

Der Patient kann anhand des Beipackzettels in aller Regel prüfen, ob das Medikament seinem Glaubensgebot entspricht oder nicht. Viele Muslime tauschen sich auch untereinander aus. So wird dieses Thema auch in zahlreichen sozialen Netzwerken thematisiert.

Wäre eine spezielle Kennzeichnung praktikabel?

So eine Kennzeichnung, wie sie bereits in einigen islamischen Ländern als "Halal"-Kennzeichen existiert, müsste zunächst genau definiert und überwacht werden. Genau hier liegt die Problematik: Ist ein Arzneimittel, das aus Rindergelatine produziert und nicht nach islamischen Glauben geschlachtet wurde noch "halal"? Oder ist ein Arzneimittel, das Alkohol enthält und äußerlich als Desinfektionsmittel benutzt wird, noch "halal"? Solange so eine Kennzeichnung nicht eingeführt ist, sollte sich der Patient mit dieser Fragestellung an den Apotheker wenden. Er kann dem Patienten anhand seines Fachwissens und der in der Apotheke zur Verfügung stehenden Datenbanken Auskunft geben und geeignete Alternativen vorschlagen.

Gibt es Apotheken, die sich speziell darauf ausgerichtet haben?

Alle Apotheken bieten das gleiche Sortiment an, und jeder Apotheker ist in der Lage, den Patienten diesbezüglich zu beraten. Eine spezielle Ausrichtung findet man in Apotheken, die ihren muslimischen Patienten besondere Dienste anbieten. Hierzu gehört zum Beispiel die Beratung zur Medikamenteneinnahme während der Fastenzeit oder die Reiseimpfberatung für Mekka-Wallfahrten.

Interview: Ilona Kriesl

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