Überschattet werden diese späten Arbeiten von dem Dokumentarfilm "Helmut Berger, Actor" (2015), in dem der Schauspieler unter anderem bei der Selbstbefriedigung gezeigt wird. Berger bringt eine Klage gegen den Regisseur Andreas Horvath ein, weil einige Szenen "bloßstellend und herabsetzend" seien. Ein Salzburger Gericht weist die Schadenersatzansprüche jedoch ab, weil Berger eine Einverständniserklärung für den Film unterzeichnet hat.
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