ProSieben muss für "Bimmel-Bingo" zahlen Stefan Raabs teurer Spaß

Vor zehn Jahren zog "TV Total"-Praktikant Elton beim "Bimmel-Bingo" um die Häuser und klingelte Bewohner aus dem Schlaf. Die Medienaufsicht fand das gar nicht witzig. Jetzt muss ProSieben deswegen 75.000 Euro zahlen.

Die Scherze sind zehn Jahre alt - und kommen ProSieben jetzt teuer zu stehen: Der Fernsehsender muss 75.000 Euro Werbeeinnahmen für das umstrittene Spiel "Bimmel-Bingo" abgeben, das vor vielen Jahren im Rahmen von Stefan Raabs TV-Show "TV total" lief. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab am Mittwoch einer entsprechenden Forderung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg statt. Die Medienaufsicht hatte mehrere Folgen von "Bimmel-Bingo" wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten argloser Bürger beanstandet und die Abführung der erzielten Werbeeinnahmen gefordert.

ProSieben wehrte sich dagegen und führte verfassungsrechtliche Bedenken ins Feld. Die Länder Berlin und Brandenburg hätten gar keine Kompetenz, eine solche Sanktion zu beschließen. Dazu gäbe es das Zivil- oder Strafrecht. Außerdem fühlte sich der Privatsender benachteiligt, weil seine Medienaufsicht solche Maßnahmen ergreifen dürfe, die Kontrolleure anderer Medienanbieter aber nicht.

Persönlichkeitsrechte verletzt

Beim "Bimmel-Bingo" war vor zehn Jahren TV-Praktikant Elton nachts um die Häuser gezogen und hatte Bewohner aus dem Schlaf geklingelt. In der von Moderator Stefan Raab produzierten Show wurde den verschlafenen Bewohnern dann ein Geldgewinn in Aussicht gestellt, wenn sie ihrer Verärgerung für das Wecken in drastischen Sätzen Luft machten.

ProSieben hatte eingeräumt, dass hierbei Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, wollte aber nicht zahlen. "Die Werbeeinnahmenabschöpfung trifft den privaten Rundfunk an seiner Lebensader. Er finanziert sich ausschließlich darüber", beklagte Anwalt Michael Stulz-Herrnstadt im Gericht.

Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgericht erklärte dagegen, er sehe in der Abschöpfung der Werbegelder ein effektives Aufsichtsmittel. Nach der Leipziger Entscheidung hält es sich ProSieben offen, noch vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. "Wir werden das ernsthaft prüfen", sagte Anwalt

DPA
kmi/DPA/AFP

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