Mit einem Urteilsspruch in dieser Deutlichkeit hatten wohl nicht viele gerechnet: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte den ZDF-Staatsvertrag in einem Grundsatzurteil in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig. Der Einfluss der Politik in den Aufsichtsgremien des ZDF muss deutlich verringert werden, der Anteil staatlicher und staatsnaher Personen in den Aufsichtsgremien soll von 44 Prozent auf ein Drittel begrenzt werden. Außerdem dürften Politiker bei der Auswahl von Ratsmitgliedern aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen keinen "bestimmenden Einfluss" mehr ausüben.
Das Urteil zum ZDF-Staatsvertrag
Der ZDF-Fernsehrat hat 77 Mitglieder. Der Anteil von Politikern und "staatsnahen Personen" liegt derzeit bei 44 Prozent, künftig soll er auf ein Drittel reduziert werden. Daneben besteht der Fernsehrat aus "staatsfernen" Gremienmitgliedern. Hierbei handelt es sich um Vertreter gesellschaftlicher Gruppen wie Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeber.
Bislang hatte die Politik auch bei der Auswahl dieser Mitglieder ein starkes Mitspracherecht, hier dürfen Politiker nach dem Spruch des Verfassungsgerichts künftig "keinen bestimmenden Einfluss" mehr ausüben. Das heißt, diese Gruppen dürften keine Parlamentarier oder hochrangige Vertreter aus Parteien oder Regierungen in die Gremien schicken.
Daneben gibt es noch den
Verwaltungsrat
, der den Intendanten überwacht. Hier sind sechs von 14 Mitgliedern Staat und Parteien zuzurechnen.
Das klingt nach einem harten, entschlossenen Urteil. Tatsächlich ist es zu begrüßen, wenn der Einfluss der Politik zurückgefahren wird und sich ein zweiter Fall Brender nicht wiederholt. 2009 hatte der ZDF-Verwaltungsrat unter Federführung des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) den Vertrag des Chefredakteurs Nikolaus Brender verhindert, der als unbequemer Journalisten galt.
Je weniger Politiker in den Gremien sitzen, je geringer der Einfluss der Parteien, desto besser für das Programm und die Pressefreiheit. Insofern ist die Reduzierung ein Teilerfolg: Der Einfluss der Stoibers, Kochs und Becks wird begrenzt. Dennoch ist es höchst unbefriedigend, dass noch immer ein Drittel der Gremienmitglieder von der Politik gestellt werden. Denn nach wie vor bleibt das Problem bestehen: Wie können Journalisten kritisch über Parteien berichten, wenn deren Vertreter im Kontrollgremium sitzen? Über die Zustände in Putins Reich rümpft man hierzulande gerne die Nase - aber ist unser System wirklich freier?
Anstatt leichte Korrekturen am ZDF-Staatsvertrag vorzunehmen, hätte das Bundesverfassungsgericht den Ländern besser eine generelle Entflechtung von Politik und Medien verordnet. Doch so weit wollten die Karlsruher Richter nicht gehen.
Wie gut die Parteien mit dem Urteil leben können, erkennt man an der Reaktion des ZDF-Fernsehratschefs Ruprecht Polenz. Der langjährige Bundestagesabgeordnete und frühere CDU-Generalsekretär zeigt sich "sehr zufrieden". Es gebe ein Bekenntnis zur internen Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Interne Kontrolle heißt aber nichts anderes als: Die Journalisten werden weiterhin von den Menschen kontrolliert, die sie eigentlich selbst kontrollieren sollten - den Politikern.