Sängerin Diana Ross bleibt ein weiterer Gefängnisaufenthalt vermutlich erspart. Bei einer Anhörung vor einem Gericht in Tucson (US-Staat Arizona) sprachen sich sowohl die Anwälte der Pop-Diva als auch die Staatsanwaltschaft gegen eine wiederholte Inhaftierung aus. Wie der Internetdienst «E!Online» berichtete, wurde das letzte Wort in dem Fall am Freitag (Ortszeit) von einem Richter erwartet. Die 60-Jährige war im Februar wegen Trunkenheit am Steuer zu zwei Tagen Haft verurteilt worden. Ross hatte sich schuldig bekannt, im Dezember 2002 betrunken ihr Auto in Arizona chauffiert zu haben.
Haft mit Ausgang
Die im US-Staat Connecticut lebende Sängerin sprach sich mit den Behörden ab, die Strafe im Gefängnis der Stadt Greenwich zu verbüßen. Doch der Gefängnisbesuch in ihrem Heimatstaat Mitte Februar entsprach offenbar nicht den Vorstellungen der Beamten in Arizona. Danach habe Ross statt der geforderten 48 insgesamt nur 47 Stunden hinter Gitter verbracht. Zudem sei die Diva jeweils für mehrere Stunden ein und aus gegangen, befand ein Gericht Anfang März. Nach den Vorschriften in Arizona hätte sie sich mindestens 24 Stunden am Stück in Haft begeben müssen.
Bei der Anhörung am Donnerstag, zu der Ross nicht erscheinen musste, wurde die Gefängnisverwaltung für die vorzeitige Entlassung der prominenten Insassin verantwortlich gemacht. Seine Mandantin habe alle Anweisungen befolgt und damit ihre Strafe verbüßt, teilte ihr Anwalt mit.
DPA