Die Beihilfe des Landes Berlin muss eine medizinisch notwendige Barthaarentfernung einer Beamtin mit Transidentität nicht bezahlen, wenn sie von einer Kosmetikerin durchgeführt wird. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin, wie aus einer Mitteilung vom Donnerstag hervorgeht. Die Beihilfe sei gesetzlich nur zur Kostenübernahme von Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder Heilmittelerbringer verpflichtet. Darunter falle die Kosmetikerin nicht. Die Beihilfe ist Teil der Krankenfürsorge von Beamten und erstattet anteilig die Krankheitskosten.