Der Frankfurter Ehrenbürger und ehemalige Besitzer der Henninger Brauerei, Bruno H. Schubert, ist tot. Der Gründer der nach ihm benannten Umweltstiftung starb acht Tage vor seinem 91. Geburtstag am Sonntagnachmittag in Frankfurt am Main, wie sein Büro am Montag auf dapd-Anfrage mitteilte. Die Sprecherin bestätigte damit eine Meldung der "Bild"-Zeitung. Nach Angaben seines Büros soll Schubert am Freitag auf dem Waldfriedhof in Frankfurt-Oberrad an der Seite seiner ersten Frau Inge und der Tochter Renate beigesetzt werden.
Schubert hatte laut der Sprecherin im April und Mai mehrere Schlaganfälle erlitten; er war seitdem überwiegend ans Bett gefesselt. Seine letzten Lebensmonate wurden vom heftigen Streit um sein Vermögen und die Stiftung überschattet, der auch die Gerichte beschäftigte. Der Mäzen hatte nämlich nach dem Tod seiner ersten Frau im vergangenen Jahr noch einmal geheiratet, und zwar eine 25-jährige Belgierin mit äthiopischem Migrationshintergrund. Zu ihren Gunsten änderte er dann sein Testament. Das Vermögen sollte demnach nicht an die von ihm gegründete renommierte Umweltstiftung, sondern an seine junge Frau gehen.
Es kam zu einem öffentlich ausgefochtenen Rosenkrieg mit Vorwürfen, Schubert sei von seiner Frau und dem gemeinsamen Anwalt "fremdgesteuert". Der Frankfurter Ehrenbürger zog sich zeitweise samt Gemahlin in die Schweiz zurück und baute gesundheitlich immer mehr ab. Der Vorstand seiner Stiftung, zu dem unter anderem der Frankfurter Zoodirektor Manfred Niekisch gehört, reagierten verstört. Als die junge Frau Schubert und ihr Anwalt dann selbst einen Platz im Stiftungsvorstand beanspruchten, weigerte sich das Kuratorium, dem nachzukommen.
Der Anwalt Schuberts verklagte schließlich im Namen seines Mandanten dessen eigene Stiftung mit dem Argument, das Kuratorium müsse laut Satzung alle zwei Jahre wiedergewählt werden, und dies sei nicht geschehen, die Personalentscheidung somit ungültig. Den Ausgang des Verfahrens hat Schubert nicht mehr erlebt: Der Prozess wurde ausgesetzt, bis ein beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe anhängiges ähnliches Verfahren entschieden ist. Bei dem Frankfurter Gerichtstermin hatte sich Schubert im August mit einem ärztlichen Attest entschuldigt. Sein nichtehelicher Sohn wurde in der Presse mit Äußerungen zitiert, die die Geschäftsfähigkeit seines kranken Vaters in Zweifel zogen.
Immerhin konnte Ende September der schon mehrfach für Verdienste im Umweltschutz verliehene Bruno-H.-Schubert-Preis noch einmal im Frankfurter Römer verliehen werden. Das uneigennützige Mäzenatentum hatte Schuberts Leben wesentlich geprägt. Und damit hat er sich viele Freunde gemacht. Ein Beleg dafür ist die Gästeliste des Empfangs zu seinem 90. Geburtstag im vergangenen Jahr. Von Oberbürgermeisterin Petra Roth, dem ehemaligen Präsidenten des Goethe-Intituts, Hilmar Hoffmann und bis zu Ex-Außenminister Hans-Dietrich Genscher reichte die Liste der prominenten Teilnehmer. Und der Jubilar erhielt nicht nur selbst Geschenke: Er vermachte der Stadt auch einen großen Gobelin aus dm 17. Jahrhundert als eigene Gabe.
Schubert ist auch Mitbegründer der Umweltstiftung WWF und der Frankfurter Zoologischen Gesellschaft. In der Reihe der noch lebenden Frankfurter Ehrenbürger hatte er in einer Reihe mit Altbundeskanzler Helmut Kohl, Bankier Friedrich von Metzler und Ex-Oberbürgermeister Walter Wallmann gestanden. Auch die Frankfurter Universität hat Schubert gefördert, der Ende 1945 in den Vorstand der Henninger Bräu eingetreten war und sie von 1956 bis zum Eintritt in den Ruhestand 1983 als Inhaber und persönlich haftender Gesellschafter geführt hatte. Die Frankfurter Oberbürgermeisterin Roth würdigte am Montag, Schubert habe sich mit seinem wirtschaftlichen und sozialen Engagement Verdienste weit über Frankfurt hinaus erworben.
Die größte Anerkennung wurde Schubert aber für den nach ihm benannten Umweltpreis seiner 1984 gegründeten Stiftung zuteil. Der Preis ist mit 100.000 Euro dotiert, das Stiftungskapital stattete er mit einer Million Mark (rund 500.000 Euro) aus. Was aus dem Preis wird, hängt stark vom Ausgang des laufenden Gerichtsverfahrens ab.