In ihrem jahrelangen Kampf gegen Paparazzi-Fotos in deutschen Zeitschriften hat Prinzessin Caroline von Monaco vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht bekommen. Die Veröffentlichung von Bildern aus ihrem Privatleben verstoße gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der den Schutz des Privat- und Familienlebens garantiert, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag entgegen der deutschen Rechtsprechung. Die beklagten Medien und Zeitschriftenverleger zeigten sich enttäuscht, das Bundesjustizministerium wartet die Begründung ab.
Der Menschenrechtsgerichtshof urteilte, die Öffentlichkeit habe kein legitimes Interesse zu erfahren, wo sich die Ehefrau von Prinz Ernst August von Hannover aufhalte und wie sie sich in ihrem Privatleben verhalte. Die Straßburger Richter widersprachen damit ausdrücklich der deutschen Rechtsprechung, vor allem einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
"Bunte" zeigte Privatfotos
Die Prinzessin war bis vor das höchste deutsche Gericht gegangen, um gegen Fotos von ihr beim Reiten, Radfahren oder Einkaufen vorzugehen. Die Aufnahmen waren 1993 von der "Bunten" und weiteren Zeitschriften veröffentlicht worden.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 1999 die deutsche Rechtsprechung, wonach Prominente als so genannte Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Bildern mit gewissen Einschränkungen auch ohne ihre Einwilligung hinzunehmen haben. Das Karlsruher Gericht wies Carolines Verfassungsbeschwerde in diesen Fällen zurück und rügte lediglich die Veröffentlichung von Bildern Carolines mit ihren Kindern.
Anwalt Prinz begrüßt Entscheidung
Der Anwalt der Prinzessin, der Hamburger Medienrechtler Matthias Prinz, begrüßte die Entscheidung: "Es konnte nicht rechtens sein, dass sich meine Mandantin, eine Mutter von vier Kindern, jahrelang heimlich aus Büschen heraus fotografieren lassen musste. Welches Informationsinteresse sollte daran bestehen?" Nach seiner Einschätzung wird das Urteil weitreichende Konsequenzen auf die künftige Berichterstattung der so genannten "Yellow Press" in Deutschland und Europa haben und auch die Rechtsprechung beeinflussen. "Die deutsche Rechtsprechung muss sich nun dem Straßburger Urteil anschließen", sagte er.
Mit der Entscheidung des Straßburger Gerichts wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht aufgehoben, sondern dieses bleibt weiterhin rechtskräftig. Allerdings kann der Europarat eine Strafe gegen Deutschland verhängen, sollte die deutsche Rechtsprechung die Straßburger Entscheidung künftig nicht berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat nach Angaben einer Sprecherin des Justizministeriums drei Monate Zeit für die Entscheidung, ob sie gegen das Urteil die Große Kammer des Gerichtshofes anruft. Zunächst werde die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet, sagte die Sprecherin.
"Presse zum Hofberichterstatter degradiert"
Der juristische Vertreter der "Bunten", Robert Schweizer, sagte, es bestehe nun vermehrt die Gefahr, dass Prominente die Medien steuern könnten. "Was genehm ist, wird von den Prominenten erlaubt, das Unangenehme soll nicht erscheinen dürfen."
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) äußerte sich enttäuscht. Es könne nicht sein, dass die Presse zum Hofberichterstatter degradiert werde, sagte Geschäftsführer Wolfgang Fürstner.
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßte das Urteil und erklärte, die Entscheidung sei ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Schutzes der Privatsphäre. Die baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck erklärte, eine ausufernde Berichterstattung zu Lasten von Prominenten darf es nicht geben. "Auch Prominente sind kein Freiwild."