Die Anklage gegen Starregisseur Roman Polanski (76) soll nach den Wünschen seines Vergewaltigungsopfers fallen gelassen werden. Die jetzt 46 Jahre alte Amerikanerin Samantha Geimer habe einen entsprechenden Antrag bei einem Berufungsgericht in Los Angeles eingereicht, berichtete die "Los Angeles Times" am Montag. Die unaufhörliche Publicity seit der Festnahme des Regisseurs Ende September in der Schweiz würde ihr Familienleben, ihre Arbeit und ihre Gesundheit belasten, klagte die auf Hawaii lebende Frau.
In den letzten Wochen seien fast 500 Anrufe von Reportern aus aller Welt bei ihnen eingegangen, erklärte Geimers Anwalt Lawrence Silver in Gerichtsunterlagen. Fotografen würden ihr Haus belagern und ihre Kinder ansprechen. "Geimer will nur noch in Ruhe gelassen werden", bittet Silver.
Polanski hatte die damals 13-Jährige 1977 im Haus seines Freundes Jack Nicholson betrunken gemacht und vergewaltigt. Auf Antrag der kalifornischen Justiz wurde der Oscar-Preisträger kürzlich in der Schweiz festgenommen. Die USA haben seine Auslieferung beantragt.
Polanski hatte Vergewaltigung zugegeben
Gerichtsunterlagen zufolge hatte sich Polanski 1993 bereit erklärt, seinem Vergewaltigungsopfer mindestens 500.000 Dollar Schadenersatz zu zahlen. Ob er die Vereinbarung eingehalten hat, ist nicht bekannt. Gerichtsdokumenten zufolge versuchte Geimer 1996 noch, das Geld einzutreiben. Ein Jahr später zog sie die Klage zurück und bat den Richter schriftlich, Polanski die Einreise in die USA zu erlauben und das Strafverfahren gegen ihn einzustellen.
Polanski hatte in dem US-Verfahren 1978 die Vergewaltigung des Mädchens zugegeben. Für das Geständnis handelten seine Anwälte damals eine milde Strafe aus. Als es Anzeichen gab, dass der Richter sich nicht an die Absprache halten wollte, war Polanski aus den USA geflohen und nie mehr dorthin zurückgekehrt. Selbst seinen Oscar für den Film "Der Pianist" nahm er 2003 nicht persönlich entgegen.
Der heute 76-Jährige sitzt weiterhin im Kanton Zürich in Auslieferungshaft, weil das Bundesstrafgericht in Bellinzona seine Haftentlassung abgelehnt hat. Ob der Fall vor das Schweizer Bundesgericht kommt, ist weiterhin offen.