Mit massenhaften Schreiben an Behörden wollten zwei "Reichsbürger"-Anführer laut Gericht die Ordnung in Deutschland angreifen. Nach ihrer Verurteilung geht der Fall jetzt in die nächste Instanz.
Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen. Eine Frau klagte, die nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen. (Az. VI ZR 335/24)
Zu Risiken und Nebenwirkungen - fragen Sie Ihren Impfstoffhersteller? Eine Frau wird nach einer Corona-Impfung auf einem Ohr taub - und klagt. Der BGH senkt nun die Hürden für einen Auskunftsanspruch.
Mit einem Geflecht aus diversen Firmen sind zwei Banken betrogen worden. Das hat nun auch der Bundesgerichtshof bestätigt. Warum dennoch erneut verhandelt wird.