Urteil
Haftstrafen für "Reichsbürger"-Rädelsführer werden überprüft

Die vom Landgericht Mühlhausen zu Haftstrafen verurteilten beiden Führungsfiguren einer "Reichsbürger"-Gruppe haben Revision ein
Die vom Landgericht Mühlhausen zu Haftstrafen verurteilten beiden Führungsfiguren einer "Reichsbürger"-Gruppe haben Revision eingelegt. (Archivbild) Foto
© Martin Schutt/dpa
Mit massenhaften Schreiben an Behörden wollten zwei "Reichsbürger"-Anführer laut Gericht die Ordnung in Deutschland angreifen. Nach ihrer Verurteilung geht der Fall jetzt in die nächste Instanz.

Das Urteil gegen zwei Rädelsführer einer sogenannten Reichsbürger-Gruppe wird vom Bundesgerichtshof überprüft. Die beiden zu Haftstrafen verurteilten Männer haben Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Mühlhausen eingelegt, wie das Gericht auf Nachfrage mitteilte. Das Landgericht hatte die beiden Männer in der vergangenen Woche zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und sieben Monaten beziehungsweise vier Jahren verurteilt - unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und versuchter Nötigung sowie versuchter Erpressung. 

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 53 und 55 Jahre alten Männer versucht hatten, die Behörden durch das massenhafte Versenden von Schreiben etwa an Stadtverwaltungen oder das Thüringer Finanzgericht zu blockieren. Dadurch wollten sie nach Ansicht des Gerichts die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland untergraben. Sogenannte Reichsbürger leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und lehnen die staatliche Rechtsordnung ab.

dpa