Die 47-Jährige, die ursprünglich keine Autohändlerin gewesen sei und sich in die männerdominierte Branche erst habe einarbeiten müssen, habe die Ausfuhren akribisch dokumentiert, sagte der Vorsitzende Richter Simon Trost bei der Urteilsbegründung. Auch etwa Geldeingänge aus Russland belegten die Vorwürfe.
Laut Anklage nutzte die 47-Jährige ihre Kontakte nach Russland und Belarus, insbesondere zu einem Autohändler in Moskau, der die Fahrzeuge erwarb und weiterverkaufte. Dem Zoll gegenüber soll sie angegeben haben, dass die Autos in Länder wie die Türkei oder Kirgistan exportiert würden.
Die Angeklagte sitzt seit März 2025 in Untersuchungshaft, der Prozess begann im November. Am vorletzten Prozesstag kam es laut Trost zu einer Verständigung, also der Einigung auf einen bestimmten Strafrahmen für den Fall eines Geständnisses.
Ursprünglich waren noch ein weiterer Mann und eine weitere Frau angeklagt, die jedoch nicht zur Verhandlung erschienen. Das Verfahren gegen die beiden wurde dem Richter zufolge abgetrennt.