Prozesse
Lebensgefährten überfahren - Schuldspruch hat Bestand

Das Landgericht Dessau-Roßlau bekommt den Fall nochmal auf den Tisch, allerdings geht es dann allein um das Strafmaß. (Archivbil
Das Landgericht Dessau-Roßlau bekommt den Fall nochmal auf den Tisch, allerdings geht es dann allein um das Strafmaß. (Archivbild) Foto
© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Nach der tödlichen Fahrt bleibt das Urteil wegen Totschlags bestehen. Über die Frage, wie hoch die Strafe ausfällt, muss aber nochmal entschieden werden.

Der Schuldspruch des Landgerichts Dessau-Roßlau gegen eine Frau, die ihren Lebensgefährten nach einem Streit mit einem Auto überfahren und tödlich verletzt hat, hat auch nach der Revision Bestand. Bei der Strafzumessung in einem Punkt aber beanstandete der Bundesgerichtshof die Entscheidung vom 23. Juni vergangenen Jahres, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Verfahren sei insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau zurückverwiesen worden.

Die mittlerweile 48-Jährige war wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Verlobte wollte laut der Feststellung des Gerichts die alkoholisierte Frau am Wegfahren hindern, indem er sich auf die Motorhaube des Autos setzte. Die Frau fuhr aber los und schleifte den Mann, der unter das Fahrzeug geraten war, knapp 50 Meter mit. Anschließend stoppte die Frau, setzte zurück und schleifte das auf dem Bauch liegende und eingeklemmte Opfer erneut einige Meter mit. Der Mann erlag seinen schweren Verletzungen.

dpa