Hirte war seit 2017 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses. Nachdem Brandner 2019 abgewählt wurde, übernahm der CDU-Politiker die Leitung. Da er diese bis zum Ende der Legislaturperiode inne hatte, verlangte Hirte vom Bundestag die Zahlung einer Zulage von rund 1500 Euro monatlich, wie sie Ausschussvorsitzenden zusteht. Dies lehnte der Bundestag ab, woraufhin Hirte Klage einreichte.
Diese wurde nun abgewiesen. Der Gesetzgeber habe sich bewusst dafür entschieden, nur gewählten Ausschussvorsitzenden die Zulage zu gewähren, hieß es zur Begründung. Laut Bundesverfassungsgericht hätten grundsätzlich alle Abgeordneten unabhängig vom Arbeitsaufwand Anspruch auf die gleiche Entschädigung, eine Amtszulage dürfe nur aus zwingenden Gründen erteilt werden. Zudem entstünden in der Praxis Unsicherheiten, wenn der Anspruch auf Amtszulage nicht an die formelle Bestellung zum Vorsitzenden geknüpft sei, sondern an die Wahrnehmung von Aufgaben.