Ob die seit dem Unglück geschlossene, weltweit bei Surfern bekannte Eisbachwelle nun wieder geöffnet wird, entscheide allein die Stadt München, sagte die Oberstaatsanwältin. Es gebe hierzu keine Empfehlung der Ermittlungsbehörde.
Eine 33 Jahre alte Frau war im April in der Eisbachwelle beim nächtlichen Surfen mit ihrem Lebensgefährten verunglückt. Die Frau war den Ermittlungen zufolge immer wieder mit ihrem Surfbrett unter Wasser gezogen worden und konnte von ihrem Partner nicht gerettet werden. Feuerwehrkräfte konnten sie schließlich zwar befreien, wenige Tage später starb sie aber im Krankenhaus.
Die Oberstaatsanwältin sagte, es sei "am wahrscheinlichsten", dass sich das Band am Surfbrett - die Leash - oder das Surfbrett selbst irgendwo verhakt hätten und die am Fuß mit der Leash verbundene Frau deshalb unter Wasser gezogen worden sei. Verhakt haben könnten sich Band oder Brett etwa an Störsteinen, die in der Eisbachwelle am Grund liegen. Ein materialtechnisches Gutachten des bayerischen Landeskriminalamts habe dies aber nicht aufklären können.
Leiding sagte, strafrechtlich komme auch keine Mitverantwortung von Entscheidungsträgern der Landeshauptstadt München infrage. Allein die Duldung des Surfens begründe keine strafrechtliche Verantwortung. 2010 sei außerdem ausdrücklich von der Stadt festgehalten worden, dass das Risiko die jeweiligen Surfer selbst trügen. "Selbstgefährdung ist Entscheidungsträgern der Stadt nicht zuzurechnen", sagte Leiding. Außerdem müsse auch berücksichtigt werden, dass es in Jahrzehnten keinen vergleichbaren Unfall an der Eisbachwelle gegeben habe.