Dieses trug den Titel "Die Lügner 2.0". Statt der Gesichter der Filmfiguren waren die Gesichter von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) und mehrerer Bundesminister zu sehen. In einem begleitenden Text wurden sie unter anderem "ehrlos", "verlogen" und "korrupt" genannt.
Das Amtsgericht Rastatt erließ im Januar 2024 in diesem Fall einen Strafbefehl. Auf seinen Einspruch hin sprach das Amtsgericht den Mann im Dezember zunächst frei. Das Gericht begründete dies damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Facebook-Account des 49-Jährigen gehackt worden sei.
Das Landgericht Baden-Baden sah dies in zweiter Instanz nun anders. An der Urheberschaft des Manns für den Post bestand laut Urteil kein Zweifel. Er überschritt demnach die Grenzen zur Meinungsfreiheit hin zu einer persönlichen Diffamierung. Im Vordergrund stand nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung, sondern der persönliche Angriff. Das Urteil ist rechtskräftig.