"Wer in den öffentlichen Dienst eintritt, muss die Gewähr bieten, jederzeit für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten", führte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) aus. Bei wem es begründete Zweifel gebe, der könne nicht in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden. Die Frage stelle sich bei Angehörigen einer gesichert rechtsextremistischen Organisation oder Partei. "Das bedeutet, dass kein AfD-Mitglied sich sicher sein kann, ob es in Zukunft noch in den öffentlichen Dienst eintreten kann", sagte Grote.
Die mögliche Arbeitsgruppe soll sich außerdem mit dem Waffenbesitz von AfD-Mitgliedern und mit Sicherheitsüberprüfungen befassen. Für den Fall, dass die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem gerichtlich bestätigt wird, wolle die IMK zu diesen Themen eine gemeinsame Bewertung entwickeln, erklärte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). "Hierbei wird aus meiner Sicht ein strenger Maßstab angelegt - keine Waffen bei Extremisten, keine Extremisten bei der Polizei und überhaupt im öffentlichen Dienst."
Anfang Mai hatte der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Grundlage dafür war ein Gutachten, das die Behörde über mehrere Jahre angefertigt hatte. Die AfD wehrte sich juristisch dagegen, weshalb der Verfassungsschutz die Hochstufung zunächst auf Eis legte und die Partei bis auf Weiteres wieder als sogenannten Verdachtsfall führt. Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einschätzung fest.